Meisterinnen und Meister / Beruflich Qualifizierte

Studienbewerbern wie Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker, Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen bzw. Fachakademien sowie Gesellinnen und Gesellen steht nun die Möglichkeit offen, unter gewissen Voraussetzungen an bayerischen Hochschulen zu studieren.

1. Allgemeiner Hochschulzugang

Diesen erhalten Sie:

  • als Absolventin und Absolvent der Meisterprüfung oder einer gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung (z. B. Fachwirtin und Fachwirt)
  • als Absolventin und Absolvent einer Fachschule (z. B. Technikerin und Techniker)
  • als Absolventin und Absolvent einer Fachakademie (z. B. Erzieherin und Erzieher)

Vor dem Studium ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an der Hochschule Landshut erforderlich. Dieses können Sie bei den Studienfachberatern erbringen. Auch das an einer anderen bayerischen Hochschule absolvierte und bescheinigte Beratungsgespräch wird bei uns anerkannt.
Hier können Sie die Vorlage "Bestätigung zum Beratungsgespräch im Sinne von Art. 88 Abs. 5 BayHIG i.V. § 29 QualV (allg. Hochschulzugang)" downloaden.

Allgemeiner Hochschulzugang bedeutet:

  • Sie können das Studienfach frei wählen.
  • Es stehen Ihnen alle Hochschulen offen: Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Universitäten und Kunsthochschulen.  

2. Fachgebundener Hochschulzugang

Diesen erhalten Sie:

  • als Absolventin und Absolvent einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung mit mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis und
  • Durchführung eines Beratungsgespräches (= Studienfachberater) an der Hochschule mit Bestätigung und
  • durch ein zweisemestriges Probestudium
    Der endgültige fachgebundene Zugang nach den Bestimmungen der QualV wird eröffnet, wenn nach zwei Semestern (Probestudium) mindestens 20 ECTS-Punkte (European Credit Transfer and Accumulation System-Punkte) erworben wurden.

 Fachgebundener Hochschulzugang bedeutet:

  • das Studienfach muss mit Ihrer Ausbildung und Berufspraxis fachlich verwandt sein
  • es stehen Ihnen alle Hochschularten offen: Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Universitäten und Kunsthochschulen

Hier können Sie die Vorlage "Bestätigung zum Beratungsgespräch im Sinne von Art. 88 Abs. 6 BayHIG i.V. § 30 QualV (mit Fachbindung)" downloaden.

Allgemeines Informationsvideo für Beruflich Qualifizierte (hier klicken)

 

Unter www.weiter-studieren-in-bayern.de erhalten Sie weitergehende Informationen, beispielsweise zu Finanzierungshilfen und Stipendien, zur Zulassung zum Studium, zur Vorbereitung auf das Studium und Erfahrungsberichten.