Individuelle Bewerber
Benötigte Unterlagen Austauschprogramm
Benötigte Unterlagen für die Bewerbung
- Bewerbungsformular
- Transcript of Records auf Englisch (alle bisher erworbenen)
- Deutscher oder englischer Lebenslauf
- Sprachnachweis über B2 Level (English und/oder Deutsch)
Benötigte Unterlagen für die Einschreibung
- Nachweis über deutsche Krankenversicherung
- Sprachnachweis (B2 Englisch oder Deutsch)
- Einzahlungsbeleg Studentenwerksbeitrag (72,00 Euro)
- 2 Passfotos
Bitte schicken Sie uns diese vor Ihrer Anreise per Post zu. Wenn uns alle benötigten Unterlagen vorliegen, werden wir die Immatrikulation veranlassen.
Bei Fragen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen und Leistungsnachweisen, die Sie an unserer Hochschule erwerben, wenden Sie sich bitte an die Fakultät Ihrer Heimathochschule.
Benötigte Unterlagen für das Einwohnermeldeamt
- Reisepass (Nicht EU-Studenten) oder Personalausweis (EU-Studenten)
- Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über Krankenversicherung
- Mietvertrag
- Falls Praktikum anschließt: 6-Monatsbescheinigung (nötig zur Ausstellung einer Lohnsteuerkarte)
Benötigte Unterlagen für die Ausländerbehörde (betrifft nur Nicht EU-Studierende)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- Reisepass (Original + Kopie)
- Biometrisches Foto
- Studentenausweis Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über Krankenversicherung
- Mietvertrag
- Nachweis über Lebensunterhaltssicherung (Sperrkonto, Stipendium etc.)
Bitte beachten Sie, dass für einen Aufenthaltstitel bis zum einem Jahr Gebühren in Höhe von 100 € zu entrichten sind.
Alle Teilnehmer der "Welcome Weeks" erledigen die Behördengänge zusammen mit dem International Office.
Benötigte Unterlagen für Arztbesuche
EU-Studierende:
- Europäische Krankenversicherungskarte
Nicht EU-Studierende:
- Deutsche Krankenversicherung: Versichertenkarte genügt
- Ausländische Krankenversicherung für Deutschland: Erkundigen Sie sich bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen über die Modalitäten
Visum und Aufenthaltserlaubnis
Unterschied Visum und Aufenthaltserlaubnis
Ein Visum ist eine Erlaubnis um nach Deutschland einreisen zu können.
Es wird von deutschen Botschaften und Konsulaten auf der ganzen Welt erteilt. Wer beabsichtigt, sich länger als drei Monate in Deutschland aufzuhalten um zu studieren oder zu arbeiten, muss das korrekte Visum beantragen. Das Visum leitet sich immer von dem Zweck des Aufenthaltes ab (Studierendenvisum §16).
Eine Aufenthaltserlaubnis ist die Erlaubnis, sich zu einem bestimmten Zweck in Deutschland aufzuhalten. Diese Erlaubnis wird von den örtlichen Ausländerbehörden ausgesprochen und muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragt werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte mindestens einen Monat vor seinem Ablauf beantragt werden.
Wenn sich der Zweck des Aufenthaltes oder der Wohnort in Deutschland ändert, muss ebenfalls eine Änderung des Aufenthaltstitels beantragt werden.
Visumsverfahren für internationale Studierende
Wenn Sie die Zulassung (Admission Letter) der Hochschule Landshut erhalten haben, können Sie bei der jeweilig zuständigen deutschen Botschaft ein Studierendenvisum beantragen.
USA: Für Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Guam, Puerto Rico) besteht zur Einreise keine Visumspflicht. Ein Aufenthaltstitel kann und muss nach der visumfreien Einreise bei der Ausländerbehörde in Landshut beantragt werden.
China: Bürger der VR China benötigen ein Visum zur Einreise nach Deutschland. Von der Visumpflicht befreit sind Inhaber von SAR-Pässen (Pässe der Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macau).
Für genauere Auskünfte und Informationen zu anderen Ländern wenden Sie sich bitte an das jeweilige Konsulat in Ihrer Nähe. Von einem Touristenvisum wird dringend abgeraten!
In der Regel benötigte Unterlagen:
- gültiger Reisepass
- Zulassung/Admission Letter
- Nachweis über Reisekrankenversicherung
- Nachweis über Lebensunterhaltssicherung (Sperrkonto, Stipendium etc.)
- möglicherweise Nachweis über Deutschkenntnisse
Bitte erkundigen Sie sich über den genauen Ablauf des Visumsprozesses bei der jeweiligen Deutschen Botschaft in der Nähe Ihres Wohnortes.
Die Anmeldung bei der Ausländerbehörde in Landshut muss umgehend nach Einreise erfolgen. Das International Office bietet gerne Hilfestellung.
Bewerbung und Unterlagen
Download
Checkliste Bewerbung und Unterlagen
Bewerbungszeitraum
Sommersemester 15.11. – 15.01.
Wintersemester 22.04. – 15.07.
Gebühren pro Semester
Sie zahlen in Deutschland keine Studiengebühren. Lediglich ein Studentenwerksbeitrag in Höhe von 72,00 Euro wird veranschlagt, welcher kostenloses Busfahren im Stadtgebiet ermöglicht.
Bei einigen wenigen Studienprogrammen fallen Studiengebühren an. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem jeweiligen Studiengang.
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen
Um in Deutschland studieren zu können, ist eine Vorprüfung durch uni-assist e.V. nötig. Zunächst müssen Sie sich dort online registrieren. Beglaubigte Bildungsnachweise (Zeugnisse, Diplome) müssen rechtzeitig zur Bewertung/Anerkennung weitergeleitet werden an:
uni-assist e.V. D-10829 Berlin
www.uni-assist.de
Nach Erhalt muss der Bescheid von uni-assist e.V. und Ihre Bewerbung an der Hochschule Landshut bis spätestens 15.01. (Studienbeginn: Sommersemester) und bis spätestens 15.07. (Studienbeginn: Wintersemester) bei der Hochschule Landshut eingegangen sein.
Neben dem positiven Bescheid von uni-assist e.V. müssen Sie noch die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse und ein Vorpraktikum nachweisen. Nachweise über Deutschkenntnisse und Vorpraxis sind spätestens bei der Immatrikulation vorzulegen.
Möglicherweise kann Ihnen nicht der direkte Hochschulzugang bescheinigt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich zur Studienvorbereitung am Studienkolleg Coburg zu bewerben: www.sk-coburg.de
Bitte schicken Sie die ausgefüllten und ausgedruckten Bewerbungsbögen mit den benötigten Unterlagen per Post an:
Hochschule Landshut
Judith Maier
Post: Am Lurzenhof 1
Büro: Schönaustr. 36
84036 Landshut, Germany
Tel. +49 - (0)871 - 506 109
Fax +49 - (0)871 - 506 9109
zeugnisanerkennung@haw-landshut.de
Studienbewerber aus China, der Mongolei und Vietnam
Statt der Zeugnisanerkennung in Deutschland durch uni-assist, ist eine Überprüfung Ihrer Unterlagen bei der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft in dem jeweiligen Land nötig.
China: www.aps.org.cn
Mongolei: www.ulan-bator.diplo.de
Vietnam: www.hanoi.diplo.de
Sprachnachweis
Für die Zulassung an der Hochschule Landshut in einen
- Bachelorstudiengang ist der Nachweis von Deutschkenntnissen ab B2 Level und einem Gesamtergebnis ab 3,75 (Europäischer Referenzrahmen)
- Masterstudiengang ist der Nachweis von Deutschkenntnissen ab C1 Level und einer Gesamtwertung von 3,75 (Europäischer Referenzrahmen) zu erbringen.
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut erkennt folgende Zertifikate/ Nachweise an:
Zertifikat | Level | Termine/ Orte |
---|---|---|
TestDaF Test Deutsch als Fremdsprache | B2 / C1 | Lizenzierte Testzentren weltweit; in Bayern z.B. · Goethe Institut München · VHS Freising |
Goethe-Zertifikat C1
| C1
| Goethe Institut München |
Goethe-Zertifikat C2 | C2 | Goethe Institut München |
Deutsche Sprachprüfung II (DSP II) | C1 | Sprachen- und Dolmetscherinstitut München (SDI) |
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang – zweite Stufe DSH-2 | C1 | z.B. LMU München, Studienkolleg Coburg und München |
Deutsches Sprachdiplom der Kultusminister-konferenz DSD (Stufe II) | B2 / C1 | DSD-Schulen im Ausland (2 Termine pro Jahr) |
Weitere vergleichbare Zertifikate, die sich eindeutig auf den Europäischen Referenzrahmen beziehen und deren Validität nachweisbar ist (Prüfung durch das Sprachenzentrum der HAW Landshut). Zertifikate von privaten Sprachenschulen werden in der Regel nicht anerkannt.
KEINE Sprachprüfung wird benötigt, wenn
- das Abitur an einer anerkannten deutschen Auslandsschule absolviert wurde oder
- die Feststellungsprüfung des Studienkollegs bei den Fachhochschulen des Freistaates Bayern (Coburg) oder eines anderen staatlich anerkannten deutschen Studienkollegs
- den Universitäten des Freistaates Bayern (München) - DSH-2 - absolviert wurde
Falls Sie die Anforderungen erfüllen, aber noch mehr Sicherheit in der deutschen Sprache erreichen möchten, nutzen Sie unser Sprachangebot: einen studienbegleitenden Deutschkurs.
Vorpraktikum
Für das Studium an deutschen Hochschulen müssen Sie - abhängig vom Studiengang - ein mehrwöchiges Vorpraktikum im entsprechenden Fachbereich nachweisen. Informationen hierzu finden Sie unter den einzelnen Studiengängen auf unserer Homepage.
Ausnahme: Sie haben eine praktische Ausbildung und Berufserfahrung auf dem Gebiet ihrer gewünschten Fachrichtung.
Unterbringung
Studentenunterkünfte in Landshut
- Wohnanlage des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz
(Miete EZ inkl. Nebenkosten 196 – 222 Euro monatlich)
www.stwno.de - Studentenwohnanlage Ritter-von-Schoch-Straße
- Uni-apart
- Campusville
- Das Studentenwerk bietet auch Unterstützung bei der Suche nach Privatzimmern an www.stwno.de/joomla/de/wohnen