Abschlussdokumente der Hochschule Landshut
Herzlichen Glückwunsch zum Abschluss Ihres Studiums!
Wann ist das Studium abgeschlossen?
Das Abschlussdatum ist das Datum der Bekanntmachung des erfolgreichen Studienabschlusses im SB-Portal. (Die Bachelor- bzw. Masterarbeit gilt mit dem Bewertungsdatum der Prüfungskommission als erfolgreich abgeleistet.) Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, in dem Sie die Abschlussprüfung bestanden haben (Art. 94 I BayHIG), d.h. Sie werden „automatisch“ exmatrikuliert.
Wo erhalten Sie Ihre Abschlussdokumente?
Sobald die letzte Prüfungsleistung Ihres Studiums im SB-Portal verbucht wurde, erstellt Ihr zuständiges Studierenden-Service-Zentrum die Abschlussdokumente. Über den Stand der Bearbeitung/Fertigstellung Ihrer Dokumente gibt Ihnen die Ansprechpartnerin/ der Ansprechpartner Ihres Studierenden-Service-Zentrums Auskunft. Sobald Ihre Abschlussdokumente bereit liegen, werden Sie informiert und können diese an der Hochschule Landshut abholen. Zur Abholung müssen Sie den ausgefüllten "Laufzettel" vorlegen.
Welche Abschlussdokumente erhalten Sie?
- Abschlusszeugnis: Inhalt: Gesamturteil, sowie Noten mit ECTS-Punkten und Thema der Bachelor- bzw. Masterarbeit Zeugnisdatum: Datum der letzten erfolgreich abgelegten Prüfungsleistung Unterzeichnet wird das Zeugnis von dem Präsidenten/ der Präsidentin der Hochschule Landshut und dem Vorsitzenden/ der Vorsitzenden der Prüfungskommission Ihrer Fakultät
- Urkunde: Inhalt: Beurkundung des verliehenen akademischen Grades (z.B. Bachelor of Arts, B.A.). Datum: wie Zeugnisdatum Unterzeichnet wird die Urkunde von dem Präsidenten/ der Präsidentin der Hochschule Landshut
- Diploma Supplement: Inhalt: Informationen zum Hochschulabschluss und den damit verbundenen Qualifikationen sowie Informationen zum Zertifikatsträger Sprache: englisch Datum: wie Zeugnis Unterzeichnet wird das Diploma Supplement von dem Vorsitzenden/ der Vorsitzenden der Prüfungskommission Ihrer Fakultät
- Transcript of Records (ToR): Inhalt: abgelegte Module mit Note und ECTS-Punkten; Semester, in denen die jeweiligen Module abgelegt wurden, Sprache:englisch
- Exmatrikulationsbescheinigung: Die Exmatrikulationsbescheinigung ist aufzubewahren und bei einem Studiengangwechsel bzw. Hochschulwechsel vorzulegen.
- Rentenbescheinigung: Die Rentenbescheinigung bewahren Sie bitte sorgfältig auf und legen diese dem Rentenversicherungsträger unmittelbar nach Aufnahme einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit vor.
- ggf. Zertifikat über das Duale Studium
- ggf. staatliche Anerkennung (nur Fakultät Soziale Arbeit)
- ggf. Bescheinigung über "Ausbildung der Ausbilder"
Allgemeine Hinweise:
- Krankenversicherung: Das ändert sich für Sie in puncto Krankenversicherung wenn Sie die Hochschule hinter sich lassen: Informationen