Mutterschutz für Studentinnen

Alle Studentinnen, die schwanger sind oder stillen, fallen unter das Mutterschutzgesetz, wenn die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder im Rahmen des Studiums ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum (z.B. das praktische Studiensemester) zu leisten ist.

Ziel des Mutterschutzgesetzes ist es, die Gesundheit der schwangeren und stillenden Studentinnen und ihres Kindes während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen und ihnen die Fortführung ihres Studiums, soweit dies verantwortbar ist, zu ermöglichen.

Damit Sie vom Mutterschutz profitieren, informieren Sie die Hochschule Landshut bitte zeitnah über Ihre Schwangerschaft/Stillzeit.

Es besteht auch die Möglichkeit auf die Inanspruchnahme von Schutzvorschriften wie der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und idR 8 Wochen nach der Entbindung) durch ausdrückliche Erklärung gegenüber der Hochschule zu verzichten, wenn Sie während dieser Zeit beispielsweise an Prüfungen teilnehmen wollen.

Bitte lesen Sie auch das Merkblatt für schwangere/stillende Studentinnen, das weitere wichtige Informationen enthält.

Der/die Ansprechpartner*in für die Meldung zum Mutterschutz ist derzeit nicht besetzt und wird zeitnah bekannt gegeben.