Notenumrechnung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen

 

Die Bewertung von Prüfungsleistungen, die an einer ausländischen Hochschule erbracht wurden, erfolgt grundsätzlich nach den Regeln der Kultusministerkonferenz / Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Bitte beachten Sie, dass dazu immer vor dem Studienaufenthalt ein sogenanntes Learning Agreement oder für ERASMUS Partnerländer ein ERASMUS Learning Agreement ausgefüllt und mit dem Auslandsbeauftragten respektive Prüfungskommision der Fakultät abgestimmt werden muss.

Die Noten werden direkt übernommen, soweit die Notensysteme vergleichbar sind.

In der Regel werden Noten aus einem nicht vergleichbaren linearen Notensystem nach der sogenannten 'Modifizierten bayerischen Formel' umgerechnet und in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen.

Anerkannte Prüfungsleistungen werden im Zeugnis gekennzeichnet.

Die für unsere Partnerhochschulen gültige Notenumrechnungstabelle finden Sie hier.

Für die Umrechnung bei allen anderen Hochschulen und Universitäten, wenden Sie sich bitte direkt an zeugnisanerkennung(at)haw-landshut.de.

Modifizierte bayerische Formel

               Nmax - Nd
x=1+3  ---------------
               Nmax – Nmin

x = gesuchte Note
Nmax = beste erreichbare Note im ausländischen Notensystem
Nmin = schlechteste Note zum Bestehen im ausländischen Notensystem
Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note (= individuell erreichte Note)

Die

Dabei wird das Ergebnis zur nächstliegenden deutschen Note gerundet, also z.B.:
2,4 => 2    2,6 => 3.
Liegt das Ergebnis genau zwischen zwei deutschen Noten, wird zur besseren Note gerundet, z.B.:
2,5 => 2    

Bestnote und untere Bestehensnote des jeweiligen Landes können Sie der anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen entnehmen (anabin.kmk.org)

Ansprechpartnerin: Judith Maier (zeugnisanerkennung(at)haw-landshut.de)