Studieren und Arbeiten mit Kind

Die Hochschule unterstützt Eltern bei der Betreuung Ihrer Kinder. Wenden Sie sich bei Fragen der Vereinbarkeit an den Familienservice der Hochschule und Sie erhalten Informationen über die Unterstützung während des Semesters oder für schulpflichtige Kinder während der Ferien.

Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Studentenwerkes Niederbayern/Oberpfalz

Mit Kindern am Campus

Kinderbetreuung in der Hochschulkita CampusNest

Die Hochschule verfügt seit Ende 2015 über die neue Kinderbetreuungstätte CampusNest an der Bürgermeister Zeiler-Straße 6, direkt gegenüber der Hochschule.

Unsere moderne Kinderbetreuungsstätte bietet 48 Kindergarten- und 28 Kinderkrippenplätze. Hier bieten wir professionelle Betreuung für den Nachwuchs von Studierenden und Mitarbeitern. Darüber hinaus stehen Kindern aus Landshut freie Plätze zur Verfügung.

Eltern-Kind-Arbeitszimmer N0 26

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie mit Studium/Beruf können alle Studierenden und Beschäftigten ihre Kinder im Alter von 0-12 Jahren stundenweise, wenn die reguläre Betreuung ausfällt, mit an die Hochschule bringen und im Eltern-Kind-Raum (eigenständig) beaufsichtigen.

Der Eltern-Kind-Raum ist ausgestattet mit einem Computer-Arbeitsplatz für die Eltern sowie vielfältigen Spielmöglichkeiten, Büchern und Kreativmaterial sowie einem Schlafplatz und einem Hochstuhl für die Kleinsten.

Um den Raum nützen zu können, melden Sie sich bitte unter familienservice(at)haw-landshut.de

Nach Vorlage der Geburtsurkunde Ihres Kindes und Anerkennung der Nutzungsordnung erhalten Sie den Tür-Pin Code des Raumes.

Bitte buchen Sie den Raum über die Kalenderfunktion unseres Moodle-Kurs "Eltern helfen Eltern". 

Schräg gegenüber des Eltern-Kind-Raumes finden Sie eine Stillecke und eine Wickelmöglichkeit für Ihr Kind.

Wickel- und Stillmöglichkeiten auf dem Campus

In den Räumen G0 16 bzw. D0 35A finden Sie Wickelmöglichkeiten für Ihre Kinder auf dem Campus der Hochschule Landshut.

Im N-Gebäude gegenüber dem Eltern-Kind-Raum N0 26 haben wir eine Still-Ecke für Sie eingerichtet, hier haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Ihre Kinder zu wickeln.

Weitere Infos für (werdende) Eltern

Moodleseite "Eltern helfen Eltern"

Im Moodlekurs "Eltern helfen Eltern" haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Eltern an der Hochschule zu vernetzen und sich gegenseitig zu unterstützen.
Sie finden aktuelle Ankündigungen, Newsletter, und Veranstaltungshinweise oder Sie können Diskussionen zum Thema "Studieren mit Kind" anregen und daran teilnehmen.
Außerdem können Sie unter "Kontakte/Netzwerk" eine Vernetzungsmöglichkeit mit anderen Eltern schaffen, wie z.B. die gegenseitige Betreuung der Kinder während Vorlesungen und Seminaren oder für gemeinsame Freizeitaktivitäten oder...

Willkommensbox

Die Hochschule hat für unsere frischgebackenen Eltern eine kuschlige Überraschung!
Studierende Eltern können sie sich nach der Geburt unter Vorlage der Geburtsurkunde im Familienservice abholen. Mitarbeiter*innen und Professor*innen erhalten sie direkt über die Personalabteilung.

Kinderteller-Mensacard

Kinder studierender Eltern erhalten bis zum 6. Lebensjahr einen kostenlosen Kinderteller. Die sog. Kinderteller-Mensacard erhalten Sie im Mensacard-Büro unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und Ihrer Studienbescheinigung.

Busfahren mit Kindern

Im Stadtbus Landshut können Sie bis zu drei eigene Kinder unter 6 Jahren kostenlos mitnehmen.

Literatur für Eltern in der Hochschulbibliothek

Literaturliste - zu folgenden Themen rund um die Familie finden Sie zahlreiche Literatur in unserer Hochschulbibliothek:
Vereinbarkeit und Familie und Beruf
Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege
Behinderung
Schwangerschaft
Fehlgeburt/Tod des Kindes
Erziehungsratgeber
Schule
Alleinerziehende/Scheidung/Trennung
Kinder kranker Eltern
Pflegekinder
Sonstiges

Notfallbetreuung über Menschenskinder e.V. Ergolding

Sollten Sie eine Notfallbetreuung benötigen, können Sie sich an Menschenskinder e.V. in Ergolding wenden. Dort werden Ihnen geschulte Betreuungspersonen vermittelt, die auch zu Ihnen nach Hause kommen. Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage von Menschenskinder e.V. oder auf diesem Flyer.

Studium, Schwangerschaft und Kinderbetreuung

Beurlaubung

1. Urlaubssemester

Schwangere Studentinnen sowie Studierende mit Kind können sich auf Antrag vom Studium beurlauben lassen. Die Besonderheit hierbei ist, dass Sie während der Beurlaubung wegen Mutterschutz bzw. Elternzeit –im Gegensatz zur Beurlaubung aus anderen Gründen– an Lehrveranstaltungen teilnehmen und Prüfungsleistungen erbringen können.

Die Zeit der Beurlaubung wegen Mutterschaft und Elternzeit wird nicht auf die Zeit der Beurlaubung aus anderen Gründen angerechnet. Sie können somit zusätzlich bis zu zwei Semestern aus anderen Gründen beurlaubt werden; allerdings können und müssen Sie in diesem Fall  Wiederholungsprüfungen ablegen. Wenn Sie die Frist nicht einhalten, gilt die betreffende Wiederholung als nicht bestanden.

2. Beurlaubung wegen Mutterschutz

Schwangere Studentinnen können für die Dauer des Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) eine Beurlaubung beantragen, wenn diese den überwiegenden Teil der Vorlesungszeit einnimmt.
Informationen zum Mutterschutz für Studentinnen finden Sie hier.

3. Beurlaubung wegen Elternzeit

Studierende mit Kind/ern können für die Dauer der gesetzlichen Elternzeit bis maximal zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes eine Beurlaubung beantragen, d. h. maximal sechs Semester. Zwei Semester der Elternzeit können auch "aufgehoben" und zu einem späteren Zeitpunkt - bis zum achten Geburtstag des Kindes - genommen werden.

Beide Elternteile (ausgenommen Nicht-EU-Ausländer und Ausländerinnen mit begrenzter Aufenthaltsbewilligung) können auch gleichzeitig die Elternzeit in Anspruch nehmen.

Bei Nicht-EU-Ausländern und Ausländerinnen mit begrenzter Aufenthaltsbewilligung gilt: die Beurlaubung ist in der Regel auf die Kindsmutter beschränkt. Die Ausländerbehörde berücksichtigt hier ein Jahr der Geburt und Stillzeit als "unverschuldete" Verzögerung, die nicht in die sog. "angemessene Ausbildungsdauer" einfließt.

4. Beantragung der Beurlaubung

Die Beurlaubung ist im zuständigen Studierenden-Service-Zentrum unter Vorlage von Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes zu beantragen. Eine Beurlaubung erfolgt in der Regel jeweils nur für ein Semester, dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Ab dem zweiten Antrag reicht es aber aus, wenn Sie erklären, dass keine Änderung im Vergleich zum ersten Antrag eingetreten ist; Sie müssen dann nicht nochmals die Geburtsurkunde des Kindes vorlegen. Im Falle von Elternzeit kann die Beurlaubung regelmäßig bis zu dem Semester ausgesprochen werden, in dem Ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet.

Der Antrag ist grundsätzlich im Rückmeldezeitraum für das Folgesemester zu stellen. Spätestens muss der Antrag für das Wintersemester bis zum 31. Oktober, für das Sommersemester bis zum 14. April - Ausschlussfristen - gestellt werden. Eine Beurlaubung im ersten Semester ist nicht möglich.

Im Downloadbereich des Studierenden-Service-Zentrums finden Sie die entsprechenden Anträge.

5. Verschiedenes

Wenn der Grund für die Beurlaubung wegfällt (z.B. wenn wegen einer Trennung ein Kind nicht mehr betreut wird) müssen Sie dies der Hochschule Landshut und allen betroffenen Stellen unverzüglich mitteilen um eventuelle rechtliche Konsequenzen wie Rückforderungsansprüche zu vermeiden.

Die Auswirkungen, die eine Beurlaubung z.B. auf Kindergeld oder Steuerpflicht haben können, klären Sie bitte direkt mit der jeweils zuständigen Stelle.

Während einer Beurlaubung wegen Mutterschutz/Elternzeit haben Studierende u.U. Anspruch auf Leistungen des SGBII (Jobcenter) oder Wohngeld.

Prüfungen

Schwangerschaft und die Inanspruchnahme von Schutzfristen/Erziehungszeit dürfen prüfungsrechtlich nicht zu einer Ungleichbehandlung gegenüber den übrigen Studierenden führen. Das heißt, dass für Schwangere und Eltern weder Prüfungstermine verlegt, Ersatzprüfungen angeboten oder andere Prüfungsorte zugelassen werden dürfen.

Die von der Rahmenprüfungsordnung und der Studien- und Prüfungsordnung vorgegebenen Fristen für das Ablegen von Prüfungen werden bei Mutterschutz und Elternzeit von Amts wegen verlängert.

Die nach der Rahmenprüfungsordnung festgelegten Fristen zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungen laufen bei einer Beurlaubung wegen Mutterschutz oder Elternzeit grundsätzlich nicht weiter.

Angebote des Studentenwerks Ndb./Opf. an der Hochschule Landshut

Sozialberatung

Auch wenn Mutter/Vater keinen Anspruch auf Hartz IV haben, kann das Kind Sozialgeld, Kinderzuschlag etc. erhalten. Informieren Sie sich bei der Sozialberatung des Studentenwerks Ndb./Opf. auf dem Campus der Hochschule Landshut.

Dipl. Päd.
Birgit Schnellinger
Sozialberatung
RAUM:  E0 10
TEL:  +49 (0)871 - 506 133
schnellinger(at)stwno.de


Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf der Homepage des Studentwerks Ndb./Opf.

 

 

Studentenwerksbeitrag

Während einer Beurlaubung behalten Sie den Studierendenstatus. Daher müssen Sie den Studentenwerksbeitrag weiter zahlen.

BAföG

Grundsätzlich haben Sie nur einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) solange die Ausbildung die volle Arbeitskraft in Anspruch nimmt. Ein Anspruch auf BAföG während einer Beurlaubung besteht nicht.

Wenn es durch die Betreuung eines Kindes zu einer zeitlich verschobenen Ausbildungszeit kommt, bleibt die Förderungsfähigkeit nach dem BAföG grundsätzlich erhalten. Das BAföG trägt hier der zeitlichen Belastung durch Schwangerschaft und Kindererziehung Rechnung. Für eine "angemessene Zeit" kann eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus gewährt werden. Dabei müssen aber Mutterschutz und/oder Elternzeit/ Kindererziehung ursächlich für die Studienzeitverlängerung sein.

Zusätzlich erhalten Studierende mit Kind einen Kinderzuschlag beim BAföG.

Bei Fragen zur BAföG–Förderung erhalten Sie nähere Informationen bei der BAföG-Beratungsstelle. An der Hochschule Landshut erreichen Sie diese unter Tel. +49 (0)871 - 506 123 (Raum E0 08). Auch das Studentenwerk Regensburg steht Ihnen unter Tel. +49 (0)941 - 943-2204 mit Informationen zur Verfügung, weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.