Hebamme weiterqualifizierend (B. Sc.)

Kurzbeschreibung

Bei diesem seit dem Wintersemester 2020/21 laufenden Studiengang an der Fakultät für Interdisziplinäre Studien handelt es sich um einen weiterqualifizierenden Studiengang für bereits examinierte bzw. altrechtlich ausgebildete Hebammen.

Mit Absolvierung des Studiums können Hebammen zusätzlich den Abschluss "Bachelor of Science" erlangen. Die bestehende berufliche Qualifikation als Hebamme wird angerechnet.

Absolventen/innen erhalten mit Abschluss des Studiums eine Bescheinigung über die Weiterbildung "Praxisanleitung im Hebammenwesen", die dazu befähigt, Studierende gemäß Hebammengesetz praktisch auszubilden / anzuleiten. Informieren Sie sich vor Studiengebinn über die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigungspauschale (https://www.bhlv.de/).

Flyer Hebamme weiterqualifizierend (B.Sc.)

Noch Fragen? Hier finden Sie die FAQ zum Studiengang Hebamme weiterqualifizierend.

Labore

Informationen zu den Laboren der Fakultät IDS finden Sie HIER.

Für Studierende der hebammen- und Medizin-assoziierten Studiengänge ist besonders das CIMT „Center of interdisciplinary medical and midwifery teaching and training” interessant. Hier können Studierende sowohl einzelne Fertigkeiten als auch Routine- und Notfallszenarien an Simulatoren, Modellen und Geräten in realitätsnaher Umgebung trainieren und sich in diesem Umfeld den künftigen beruflichen Herausforderungen stellen.

Anforderungsprofil

Warum sollten Sie sich als Hebamme für den weiterqualifizierenden Studiengang in Landshut bewerben?

  • Der Hebammenberuf hat sich in den letzten Jahrzehnten stets weiterentwickelt, ein Trend, der auch zukünftig anhalten wird. Dieser Berufszweig erfordert zunehmend, sich mit aktuellen wissenschaftlichen und hierbei auch interdisziplinären Erkenntnissen auseinanderzusetzen und somit auch das eigene Wissen und Handeln stets zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen.
  • Ein Studium ermöglicht den Zugang zum lebenslangen Lernen sowie interdisziplinären Austausch und eröffnet Forschungsmöglichkeiten und eine vertiefte Praxis basierend auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Fachspezifische und fachübergreifende Kompetenzen werden dabei gezielt gefördert.


Wozu befähigt Sie ein erfolgreich abgeschlossenes Studium?

Sie erhalten im Rahmen des Studiums Fähigkeiten, um

  • hochkomplexe Betreuungsprozesse auf der Grundlage wissenschaftsbasierter und wissenschaftsorientierter Entscheidungen zu planen, zu steuern und zu gestalten,
  • sich Forschungsgebiete der Hebammenwissenschaft auf dem neuesten Stand der gesicherten Erkenntnisse erschließen und in das berufliche Handeln übertragen zu können,
  • sich kritisch-reflexiv und analytisch sowohl mit theoretischem als auch mit praktischem Wissen auseinandersetzen und wissenschaftsbasiert innovative Lösungsansätze zur Verbesserung im eigenen beruflichen Handlungsfeld entwickeln und implementieren zu können und
  • an der Entwicklung von Qualitätsmanagementkonzepten, Risikomanagementkonzepten, Leitlinien und Expertenstandards mitzuwirken.


Welche beruflichen Perspektiven ermöglicht Ihnen der Studiengang?

  • Sie erwerben aktuelles, spezifisches Wissen in Kernbereichen der Hebammenarbeit und können zur Verbesserung der geburtshilflichen Versorgungsqualität beitragen.
  • Sie erwerben wissenschaftliche Kompetenzen und können dazu beitragen, die Hebammenwissenschaft in Deutschland zu stärken.
  • Sie vertiefen Ihre Fähigkeiten in den Bereichen Kommunikation, Beratung, Erwachsenenbildung ebenso wie in Qualitätssicherungs- und Managementbereichen.
  • Sie reflektieren die gängige Praxis und steuern gezielt Implementierungsprozesse für Innovationen und aktuelle Empfehlungen in Ihrem Arbeitsumfeld.
  • Der Studienabschluss ist international anerkannt und entspricht dem von der EU vorgegebenen Qualifikationsniveau. Das Bachelorstudium eröffnet die Möglichkeit einer akademischen Laufbahn, z.B. in Form eines anschließenden Masterstudiums, und Optionen einer Tätigkeit an deutschen Hochschulen.


Welche Anforderungen stellt ein Studium an Sie?

  • Um ein Studium absolvieren zu können, muss man nicht nur die formalen Voraussetzungen erfüllen. Studieren bedeutet wissenschaftliches Lernen und (Er-)Forschen und erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Denn neben den Vorlesungen, Übungen und Seminaren besteht der umfangreichere Teil des Studiums aus Eigenarbeit (Bearbeitung wissenschaftlicher Texte und gestellter Aufgaben, Umsetzung diverser Projekte, etc.). Darüber hinaus sollte das Lesen englischer Literatur, insbesondere von Fachtexten, für Sie eine gut zu bewältigende Herausforderung darstellen.
  • Diese Eigeninitiative und Eigenverantwortung ermöglicht aber wiederum auch, sich den Studienalltag selbst zu organisieren und eigene persönliche Schwerpunkte zu setzen, um so letztendlich unabhängig und selbstbestimmt lernen zu können.

Zugangsvoraussetzungen

Grundvoraussetzung für den Studiengang "Hebamme weiterqualifiziernd (B.Sc.)" ist ein erfolgreicher Abschluss der staatlichen Prüfung zur Hebamme / zum Entbindungspfleger.

Als Nachweise sind erforderlich:

  • die Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Hebamme",
  • das Abschlusszeugnis der Hebammenschule,
  • das (Fach-)Hochschulreifezeugnis (falls vorhanden) und
  • ein tabellarischer Lebenslauf

Im Fall, dass kein (Fach-)Hochschulreifezeugnis vorliegt und der Hochschulzugang als "beruflich qualifizierte/r Bewerber/in" erfolgt, gilt §10 des Gesetzes über das Studium und den Beruf von Hebammen (HebG) (Auszug siehe unten)

Zusätzlich muss an der Hochschule Landshut ein Beratungsgespräch absolviert werden. Sobald dieses Gespräch stattgefunden hat, erhalten Sie eine Beratungsbestätigung, die wiederum für Ihre Bewerbung um einen Studienplatz erforderlich ist. Für dieses Gespräch können Sie sich an die Zentrale Studienberatung wenden. Bei vertieften fachlichen Fragen zum Studiengang steht Ihnen die Studienfachberatung, Frau Prof. Anne Wiedermann (anne.wiedermann(at)haw-landshut.de), zur Verfügung.

Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG)
§ 10 Zugangsvoraussetzungen

(1) Das Hebammenstudium darf nur absolvieren, wer mindestens einen der folgenden Abschlüsse nachweist:
a) den Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
b) den Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung
aa) zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist,
bb) zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist,
cc) zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist,
dd) zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, oder
ee) zur für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenschwester oder zum für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpfleger, für den der Nachweis belegt, dass die Ausbildung
aaa) den Mindestanforderungen des Artikels 31 in Verbindung mit dem Anhang V Nummer 5.2.1 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22; L 271 vom 16.10.2007, S. 18; L 93 vom 4.4.2008, S. 28; L 33 vom 3.2.2009, S. 49; L 305 vom 24.10.2014, S. 115), die zuletzt durch den Delegierten Beschluss (EU) 2017/2113 (ABl. L 317 vom 1.12.2017, S. 119) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung entspricht und
bbb) in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworben worden ist,
2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Absolvierung des Hebammenstudiums ergibt,
3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung des Hebammenstudiums ungeeignet ist und
4. über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die für das Hebammenstudium erforderlich sind.
(2) Die Länder können den Zugang zum Hebammenstudium von weiteren Voraussetzungen abhängig machen.


Bewerbung und Studienbeginn

Das Studium für Erstsemester beginnt jeweils zum Wintersemester (Beginn 01. Oktober) an der Hochschule Landshut.

Die Studienstartveranstaltungen für Erstsemester sind immer Anfang Oktober. Sie erhalten hier im Rahmen eines umfangreichen Programmes hilfreiche organisatorische und inhaltliche Informationen rund um Studiengang und die Hochschule und lernen darüber hinaus die Mitarbeiter/innen und Dozenten/innen Ihrer Fakultät sowie v.a. Studenten/innen Ihres Studiengangs kennen.

Die Zulassung ist ab Mitte April zu beantragen. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie unter: Bachelorbewerbung

Studieninformation und -beratung:
Die Zentrale Studienberatung informiert und berät alle Studieninteressierten, Studienbewerber und Studienbewerberinnen bei der Studienorientierung und der Studienwahl sowie bei Fragen rund um das Studium.

Fragen zurZulassung richten Sie bitte an bewerbung(at)haw-landshut.de.

Es findet jeweils vor der Bewerbungsphase ein zentral organisierter Studieninformationstag statt, an welchem die Hochschule Landshut interessierte Schülerinnen und Schüler, Schulklassen, Lehrkräfte und Eltern einlädt, die Hochschule Landshut und ihre Studiengänge kennen zu lernen.

Studienkosten

Informationen zum sogenannten Studentenwerksbeitrag erhalten Sie hier.

Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt im nächsten Jahr 6500 Weiterbildungsstipendien in Höhe von insgesamt maximal 8700 Euro, mit denen sich junge Fachkräfte bis zu drei Jahre fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen finanzieren können. #Exzellenzinitiative
Eine unserer Studentinnen aus dem Studiengang „Hebamme weiterqualifizierend“ hat es bereits geschafft und freut sich seit dem Jahr 2022 über das Stipendium.

Voraussetzungen:
-    Bewerber*innen sind unter 25
-    abgeschlossene Berufsausbildung & ein darauf aufbauender, berufsbegleitender
     Studiengang
-    Talent und Leistungsbereitschaft

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter
https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium

Studieninhalte und Studienverlauf

Das Studium wird als Vollzeitstudium mit einer Regelstudienzeit von sieben Semestern angeboten.

Für das erfolgreiche Studium werden insgesamt 210 ECTS-Punkte vergeben, wobei die für den Zugang zum Studium erforderliche abgeschlossene Ausbildung zur Hebamme an einer Fachschule und der Nachweis einer Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme“ im Umfang von 100 ECTS-Punkten auf das Studium angerechnet werden.Dadurch reduziert sich die Studiendauer regulär auf 5 Semester (unter Umständen sind auch 4 Semester ausreichend).

Pro Semester müssen 20 ECTS erbracht werden (Ausnahme Praxissemester mit 30 ECTS).

Die Lehrveranstaltungen vor Ort finden 14-tägig in den geraden Wochen statt, wobei hierfür Montag bis Freitag in Betracht kommen.

Ausnahmen von diesem Rhythmus bilden

  • je nach Bedarf in der Planung eine bis zwei zusätzliche Blockwochen pro Semester (Montag bis Freitag)
  • die Veranstaltungen des Studium Generale (verpflichtende hochschulübergreifende Module, die meist im wöchentlichen Rhythmus stattfinden) sowie
  • hochschulweite Veranstaltungen zum Studienstart Anfang Oktober


Ergänzt wird diese Zeit durch einen hohen Anteil an Selbstlernzeit sowie einer Kombination der Präsenzlehre mit E-Learning-Formaten.

Die Lehrveranstaltungen werden auf Deutsch durchgeführt. Die hinzugezogene Literatur ist großteils englischsprachig. Das Bearbeiten englischsprachiger Fachliteratur/-texte sollte für Sie zu bewältigen sein. Im Studienverlauf ist eine englische und voraussichtlich eine gebärdensprachliche Lehrveranstaltung vorgesehen.

Einen Überblick zum Studienverlaufs- und Modulplan finden Sie hier.

Infos zum Studium Generale:

  • Es gibt kompetenzorientierte, wechselnde Angebote in den Bereichen Nachhaltigkeit, Umwelt, Persönlichkeitsentwicklung, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, Ethik und Kultur, Sprache und Interkulturelles, Kreativität, u.v.m.
  • Das Studium Generale ist in allen Studiengängen mit einem Umfang von mindestens 6 ECTS (entspricht ca. 3 Veranstaltungen) verpflichtend integriert.
  • Der Zeitpunkt ist individuell wählbar.
  • Im Programmportfolio sind auch Sprachkurse inkl. Zertifikaten (UniCert) möglich (auch DGS - Deutsche Gebärdensprache).
  • Weitere Informationen finden Sie hier.


Infos zur Praxisphase:

  • Hierbei handelt es sich um die praktische Zeit der Ausübung originärer Hebammenarbeit: intra- und / oder extramuraler Bereich mit Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerinnen und/ oder Familien.
  • Umfang: 600 Stunden inkl. 16 Stunden Hospitation für die Praxisanleitung von Hebammen
  • Die Praxisphase kann zusammenhängend als Praxissemester oder kontinuierlich parallel zum Studium oder in Blöcken während des Studiums absolviert werden.
  • Es gibt praxisbegleitende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 3 SWS.
  • Ein Auslands"praktikum" ist grundsätzlich möglich.

Studien- und Prüfungsplan mit Modulhandbuch

Die Fakultät erstellt zur Sicherung des Lehrangebots und zur Information der Studenten/innen einen Studien- und Prüfungsplan mit dazugehörigem Modulhandbuch.

Studien- und Prüfungsplan SoSe 2024 - SPO alle Änderungssatzungen

Modulhandbuch ab SoSe 2024 - SPO 3. Änderungssatzung 2024

Modulhandbuch ab SoSe 2024 - SPO 2023


Übersicht zu den Anrechnungsmodulen, die gemäß der Studien- und Prüfungsordnung vom 10. März 2021 aus der bereits absolvierten Ausbildung resultieren, finden Sie hier.

Studien- und Prüfungsordnung

In den Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie die wichtigsten prüfungsrelevanten Vorschriften der einzelnen Studiengänge.

Die Studien- und Prüfungsordnungen werden auf Vorschlag der jeweiligen Fakultät durch den Senat erlassen. Sie regeln u.a. die Lehrinhalte, die Module, den zeitlichen Umfang der Lehrveranstaltungen.

Sie sind jedoch nicht abschließend, sondern werden u.a. durch die Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule (APO) sowie die Rahmenprüfungsordnung für Fachhochschulen (RaPO) und das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) ergänzt.

Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) des Studiengangs "Hebamme weiterqualifizierend (B.Sc.)" können Sie hier einsehen.

Informationsveranstaltungen

Es findet jeweils vor der Bewerbungsphase ein zentral organisierter Studieninformationstag statt, an welchem die Hochschule Landshut Sie einlädt, die Hochschule Landshut und ihre Studiengänge kennen zu lernen. 

Sonstige Informationen

Bei Interesse an einem Studienplatz im Studiengang "Hebamme weiterqualifizierend (B.Sc.)" wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen gerne an die Zentrale Studienberatung der Hochschule Landshut, bei inhaltlichen und studiengangspezifischen Fragen an die Studiengangskoordinatorin (inga.bourdillon@haw-landshut.de) oder an die Studiengangsassistenz (nina.weiser@haw-landshut.de).

Bitte beachten Sie auch weitere Veranstaltungen, welche Sie über den Studiengang informieren, z.B. Vorstellung des Studiengangs beim Studieninformationstag (meist im Frühjahr vor Bewerbungsbeginn - bitte aktuelle Informationen der Hochschule auf der Homepage beachten).

Sollten Sie als Schule bzw. mehrere Schulen Interesse an der Vorstellung des Studiengangs an Ihrer Schule bzw. im Verbund mit mehreren Schulen haben, so können Sie sich gerne an die Zentrale Studienfachberatung der Hochschule oder die Fakultät für Interdisziplinäre Studien wenden.

Sie haben Interesse an einem externen Lehrauftrag im Studiengang "Hebamme weiterqualifizierend (B.Sc.)" an der Hochschule Landshut?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Prof.in Anne Wiedermann (Anne.Wiedermann@haw-landshut.de) oder an Inga Bourdillon (inga.bourdillon@haw-landshut.de; 0871/506-682).
Gerne nehmen wir Ihre Daten in Form eines kleinen Steckbriefs mit Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Lehr- bzw. Fachgebiet an und halten zeitnah Rücksprache mit Ihnen.

Praktikum

Nachweise für die Praxisphase

Für den Bachelorstudiengang "Hebamme weiterqualifizierend (B.Sc.)" können Sie sich hier zur Dokumentation der Praxiseinsätze während des praktischen Studiensemesters (Modul 510) folgende Dokumente herunterladen:

 

 

Studiengangsleitung und Studienfachberatung

Prof. Anne Wiedermann

  • Studiengangsleitung Hebamme weiterqualifizierend
  • Studienfachberatung Hebamme weiterqualifizierend

Lehrgebiete

Professur für Hebammenwissenschaften

  •  Hebammenwissenschaft

Kontakt

RAUM:  C1 27
TEL:  +49 (0)871 - 506 279
FAX:  +49 (0)871 506 506
E-MAIL: anne.wiedermann(at)haw-landshut.de

Sprechstunde: nach Vorheriger Anmeldung per Mail während der Vorlesungszeiten

Studiengangskoordinatorin

Dipl. Betriebsw. (FH) Inga Bourdillon

  • Studiengangskoordinatorin für die Studiengänge
  • Hebammenwissenschaften primärqualifizierend und weiterqualifizierend

Kontakt

RAUM:  C1 54
TEL:  +49 (0) 871 506 682
FAX:  +49 (0) 871 506 506
E-MAIL: inga.bourdillon(at)haw-landshut.de

Des Studiengang Hebamme weiterqualifizierend (B.Sc.) ist seit dem 01.04.2023 akkreditiert.