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WWL: Kirche beim Thema Sexualität aktuell kein Gesprächspartner

Wissenswerk Landshut befasst sich mit kirchlicher und gesellschaftlicher Sexualmoral

Prof. DDr. Heimerl bei ihrem Vortrag.
Prof. DDr. Heimerl bei ihrem Vortrag.

Das gegenseitige Einverständnis sei heute Basis der Sexualität konstatierte Prof. Dr. Theresia Heimerl,  Karl-Franzens-Universität Graz, im jüngsten Vortrag im Rahmen der Reihe Wissenswerk Landshut an der Hochschule. In ihrem Vortrag „Befreites Paradies oder bewachter Garten? Sexualität, Religion und Gesellschaft seit der Aufklärung“ analysierte sie die gesellschaftliche und kirchliche Sexualmoral bis zur Gegenwart. Die Kirche habe spätestens Ende der 60er Jahren die Deutungshoheit in diesem Bereich verloren, wie die Referentin den knapp 180 interessierten Teilnehmern erklärte. Trotzdem sei das Streben nach einer intakten Zweierbeziehung ungebrochen. Im Wissenswerk Landshut, einer Kooperation zwischen Hochschule, Hochschulgemeinde und BMW Group, Werk Landshut, würden wichtige Zeitfragen auf wissenschaftlichem Niveau diskutiert, wie  Hochschul-Vizepräsidentin Prof. Dr. Gudrun Schiedermeier bei ihrer Begrüßung betone. Erstmals wurde eine Wissenswerk-Veranstaltung von zwei Dolmetscherinnen in Gebärdensprache übersetzt.  Darunter Prof. Dr. Ute Benner, die für den neuen Bachelor-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen an die Hochschule berufen ist.

Durch die Vernunft beherrschte Sexualität

Die vormals für viele Menschen verbindlichen Normen der kirchlichen Sexualmoral würden heute nur mehr als Zurufe wahrgenommen, die man kaum mehr versteht. Doch wie konnte es dazu kommen? Heimerl schlägt einen weiten historischen Bogen, um dies zu erklären. Ausgehend von den Vorstellungen des hl. Augustus sei in der Kirche eine durch den Willen beherrschte Sexualität „ohne verderbliches Begehren“ Leitbild gewesen. Diese Vorstellung vom „paradiesischen“ Sex prägte über Jahrhunderte die kirchliche und damit bis zu Aufklärung auch die gesellschaftliche Moral. Selbstbeherrschung anstelle von gelebten Lüsten lautete auch die Maxime in und nach der Aufklärung. Durch Vernunft beherrschte Sexualität wird zur Bürgerpflicht, dies allerdings nicht mehr um des jenseitigen Heiles willen, sondern um einen Beitrag zur Optimierung der Gesellschaft zu leisten. Strafgesetzordnungen regelten das Geschlechtsleben und belegten Ehebruch, Homosexualität und andere, nicht der geordneten Fortpflanzung dienende Formen der Sexualität, mit zum Teil drakonischen Strafen. Einen noch weit umfassenderen Zugriff und eine stärkere Normierung seien aber durch Medizin und Gesundheitswesen erfolgt. Während im religiösen Diskurs die Meinung herrschte, bestimmte sexuelle  Praktiken würden zu Krankheiten führen, dies als Strafe für einen missbräuchlichen Umgang mit der göttlichen Ordnung, galt nun die jeweilige Form von Sexualität an sich als Krankheit (Pathologisierung der Sexualität im Namen der Vernunft). Auch die katholische Pastoralmacht bedient sich dieser Argumentation, wie z.B. der Onaniediskurs gezeigt habe. Hier griffen Ökonomie und Gesundheit ineinander: Sexualität in Form der Onanie widerspreche dem Gedanken einer vernünftigen, ressourcenorientierten Nutzung von Sexualität, deren eigentliche Aufgabe die Fortpflanzung sei. Diese Gesundheitsökonomie, die Sexualität in den Dienst des Gemeinwohles stellt, führte u.a. zur Kriminalisierung der Homosexualität. Beginnen in der Aufklärung und bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde versucht, jede Form von nicht beherrschbarer Sexualität auszusperren.  Auch im Rahmen der totalitären Staatsformen Faschismus und Kommunismus sei diese Pathologisierung der Sexualität eng verknüpft mit dem Verständnis von Sexualität als Staatssache gewesen. Die Wahrung einer bestimmten familiären und rechtlichen Ordnung, diente zur Optimierung der Produktivität bzw. Fortpflanzung für den Staat. Die vorher begonnene Verstaatlichung der Sexualität wurde nun vorangetrieben. Alles, was dieser Produktivität zuwider lief, wurde unter Strafe gestellt: Abtreibung, Homosexualität, aber auch Onanie und exzessive Lust galten den Nazis als entartet, den Bolschwiken als bourgeois und dekadent. Aus dem Strafen wurde das Ausmerzen schädlicher Elemente. Nach dem totalitären Regime folgte der Rückgriff auf Normen der Sexualität aus der Zeit davor, es folgte eine letzte Restauration von Pastoral- und Staatsmacht. Die Aufrechterhaltung des Scheins der heilen Welt fand ihren Ausdruck in der Überhöhung der Familie.  Produktive Sexualität in der rechtlich normierten Familie war erwünscht, mit Sanktionen belegt waren dagegen u.a. uneheliche Mütter, Prostituierte oder Homosexuelle. 

Sexuelle Revolution der 68er-Bewegung

Rechtliche Normierung von Sexualität auf der Basis von Staatsinteressen und kirchlicher Morallehre kennen wir heute nur noch vom Hörensagen. Doch erst die 68er-Bewegung rebellierte gegen die politische und sexuelle Verlogenheit.  Vieles, was uns heute im Umgang und Zusammenleben der Geschlechter selbstverständlich anmutet, war es weit über 1968 hinaus keineswegs: Zusammenleben unverheirateter Paare, verbotene Herrenbesuche im Zimmer von Fräulein, Sexualpraktiken, die nicht der Fortpflanzung dienen sowie die Straffreiheit der Homosexualität. Eine grundlegende Veränderung bedeutete die Entwicklung der Antibaby-Pille, die selbstbestimmte Sexualität ohne gesellschaftliche Sanktionen erlaubte. Sie habe für Frauen die Möglichkeit einer aktiven Lebensplanung auf Augenhöhe der Männer bedeutet. Gleichzeitig wurde 1968 von kirchlicher Seite mit der Enzyklika „Humanae vitae“ unter Papst Paul VI  „der Anfang vom Ende kirchlicher Hegemonie über die Körper und Schlafzimmer seiner Gläubigen eingeläutet“, wie Heimerl betonte. Die grundsätzliche Ablehnung jeder künstlichen Empfängnisverhütung habe letztlich zu einer theologischen und pastoralen Bankrotterklärung der katholischen Kirche vor der beginnenden Postmoderne geführt: Weltfremdheit, Frauenfeindlichkeit und Misstrauen gegenüber zweckfreier Sexualität lauten die Vorwürfe, auch kirchentreue Katholiken hätten begannen, die Gefolgschaft zu versagen.

Gegenwart: von der Verbots- zur Diskursmoral

„Aber leben wir heute tatsächlich in einem Paradiesgarten der Lüste?“ fragte die Referentin ins Publikum. Zwar hätte man heute vielfältige sexuelle Möglichkeiten und sei auch immer nur einen Mausklick vom Porno entfernt. Trotzdem scheine die Sehnsucht nach einer romantischen Zweierbeziehung ungebrochen. Dies sei heute auch ohne Trauschein und bei Pärchen allerlei Geschlechts möglich. Die  Wege seien vielfältiger geworden, man könne vieles tun, ohne, dass es verboten sei. Doch was auch immer an Sexualität gelebt werde, müsse auf Freiwilligkeit und Zustimmung von beiden Seiten basieren.  Absolut tabuisiert sei heute Sexualität als Form der Machtausübung und selbstverständlichem Ausdruck von Hierarchie, „was in kirchlichen Beichtspiegeln in den 50er Jahren noch eine Selbstverständlichkeit war“, wie die Referentin bemerkte.  Sex, der auf Machtverhältnissen beruht und von einem der beiden Beteiligten nicht gewollt wird, ist ein Vergehen, strafrechtlich ebenso wie in der öffentlichen Meinung und in den Medien. Eine soziale Autoritätsposition schütze nicht mehr vor Kritik an einem Sexualverhalten, das diese Position ausnutzt. Und genau dies hätten Vertreter der Kirche in Bezug auf klerikalen Kindesmissbrauch allzu lange nicht begreifen wollen. Auch Frauen zum Schau- und Lustobjekt zu degradieren sei ein Tabu und werde gerade bei Personen des öffentlichen Lebens nicht mehr toleriert.

Was geht ist Verhandlungssache

Sex sei im wörtlichen Sinne Verhandlungssache geworden, zwei ebenbürtige Personen handeln aus, was geht und was nicht. Dieser Wandel in der Kultur sexueller Tabus, der Paradigmenwechsel von der Normen/Verbots- zur Verhandlungsmoral stelle tatsächlich einen zentralen Wendepunkt in der Geschichte der Sexualität dar. Die katholische Kirche tue sich damit entsetzlich schwer, da die kirchliche Moral letztlich noch immer eine hierarchische Verbotsmoral sei. Die Kirche müsse rasch eine andere Perspektive entwickeln, nicht mehr Richterin in Sachen Sex und Moral sein wollen, um als Gesprächspartnerin akzeptiert zu werden. Die Gegenwart sei allerdings kein „Porno-Park“. Angestoßen von den 68ern, die einen freien Paradiesgarten der Lust schaffen wollten, sei daraus ein etwas unübersichtlicher Park geworden. Die neuen Regeln seien erst im Entstehen begriffen, für die ein paar Wegweiser gebraucht würden. Ob die katholische Kirche einer davon sein wird, hänge von ihr selbst ab. „Für den Zustand des Gartens sind wir alle selbst verantwortlich,“ schloss Heimerl ihren Vortrag. Wie bei dem brisanten Thema nicht anders zu erwarten, schloss sich eine lebhafte Diskussion an, die von Dr. Alfons Hämmerl (Hochschulgemeinde) geleitet wurde.

Prof. DDr. Heimerl bei ihrem Vortrag.
Große Publikumsresonanz bei der Veranstaltung.
Vizepräsidentin Prof. Dr. Schiedermeier bei der Begrüßung der Teilnehmer.
Erstmals wurde die Veranstaltung per Dolmetscherinnen in Gebärdensprache übersetzt.