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Von schlecht zu noch schlechter: Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbruch in Niederbayern

Die zweite Veranstaltung der Podiumsdiskussionsreihe „ortswechsel: begegnungen und kontroversen zwischen wissenschaft, politik und praxis“ hat sich mit dem Thema Angebotsstruktur bei Schwangerschaftsabbruch in Niederbayern befasst.

In seiner Begrüßung verwies Bürgermeister Dr. Thomas Keyßner darauf, dass über Schwangerschaftsabbrüche bereits vor einem halben Jahrhundert politisch kontrovers diskutiert wurde und es bis heute keine zufriedenstellende Lösung gebe. Im Gegenteil: Gegenwärtig gerieten diejenigen, die sich unter schwierigen Bedingungen der Not von Frauen annehmen, noch zusätzlich unter Druck.

Gesundheitswissenschaftlerin Prof. Dr. Daphne Hahn von der Hochschule Fulda zeigte in ihrem Eingangsstatement auf, dass die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland in den vergangenen Jahren um ein Viertel zurückging. Gleichzeitig sei jedoch die Anzahl der gynäkologischen Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, um 40 Prozent gesunken. Kein Wunder sei es also, dass Frauen immer weitere Wege auf sich nehmen, wenn sie einen Abbruch vornehmen lassen müssen. Zudem existiere in Deutschland weder eine Qualitätskontrolle noch eine medizinische Leitlinie. Welcher Eingriff welche Risiken berge sei daher auch nicht bekannt, häufig würden in Deutschland veraltete Methoden zum Einsatz kommen.

Dr. Peter Hück, Regionaler Vorstandsbeauftragte der Kassenärztlichen Vereinigung Niederbayern, unterstrich die schwierige Datenlage. Da Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung keine Kassenleistung sei, unterliege sie nicht dem Regelungsbedarf der Kassenärztlichen Vereinigungen. Zudem werde in der gynäkologischen Facharztausbildung der Eingriff nicht gelehrt – auch wenn Schwangerschaftsabbruch der häufigste gynäkologische Eingriff ist.

Was bedeutet diese Situation für betroffene Frauen?

Doris Zieglgruber, Geschäftsführerin von der Beratungsstelle DONUM VITAE e.V. in Landshut, stellte zunächst fest, dass die Hälfte der Frauen, die ungewollt schwanger werden, sich für das Kind entscheiden. Für Frauen, die sich nach begründeten Abwägungen dann doch für einen Abbruch entscheiden, werden die Wege zunehmend beschwerlicher. Gerade alleinerziehende Frauen oder Frauen im ländlichen Raum müssten sich an Praxen in München wenden, Kinderbetreuung organisieren oder alleine gefährlich lange Wege nach dem ambulanten Eingriff zurücklegen.

Diese Eindrücke bestätigte auch Thoralf Fricke von der Beratungsstelle pro familia Niederbayern e.V. in Passau. Da es in Niederbayern nur zwei Arztpraxen gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, davon ein Arzt, der bereits im Rentenalter ist, sei die Lage für betroffene Frauen „unzumutbar, entwürdigend und mit gesundheitlichen Risiken“ verbunden. Er wisse zudem auch von Kliniken in kommunaler Trägerschaft, in denen Chefärzte dem Personal in den gynäkologischen Stationen verbieten würden, Abbrüche vorzunehmen. Damit kommen die Kliniken ihrem Versorgungsauftrag nicht nach.

Rege Diskussion mit den Podiumsteilnehmerinnen und -teilnehmern

Die engagierten Diskussionen auf dem Podium und mit dem Publikum im fast vollbesetzten Salzstadl unterstrich die vertrackte Situation: Das im Schwangerschaftskonfliktgesetz zugesicherte ausreichende Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen würde bei weitem nicht zur Verfügung stehen. Tatsächlich würde sich die Lage durch Schließung von Praxen aus Altersgründen noch verschärfen. Die gesetzlich vorgeschriebene Auflistung von Angeboten zum Schwangerschaftsabbruch enthalte für Niederbayern keine und für Bayern gerade einmal acht Adressen. Die zuständigen Landesbehörden, die für die Versorgung zuständig sind, haben eine Teilnahme an der Podiumsdiskussion abgelehnt, ergänzte Prof. Dr. Barbara Thiessen von der Hochschule Landshut, die die Veranstaltung moderierte.

Es bleibt der Eindruck, dass Schwangerschaftsabbruch wie „Schmuddelkram“ behandelt werde, so Dr. Keyßner, mit dem man sich lieber nicht befasst, trotz gesetzlicher Regelungen. Leidtragende sind betroffene Frauen, die zunehmende Härten in einer bereits schwierigen Lebenssituation zugemutet würden. Selbstbestimmung im Jahr 2019, so eine Stimme aus dem Publikum, hätte sie sich anders vorgestellt.

Foto: Hochschule Landshut

(frei zur Verwendung bei Angabe der Quelle)