Wir generieren im Internet Daten und Informationen – die ganze Zeit: ob wir nur einen Begriff online nachschlagen oder im Supermarkt mit Kundenkarte einkaufen. Big Data heißt die Datenflut, die wir täglich erzeugen. „Big Data bezeichnet riesige Datenmengen, die immer schneller verarbeitet werden und immer komplexer werden“, erklärte Datenexperte und Informatiker Prof. Dr. Markus Mock am Donnerstag an der Hochschule Landshut. Im zweiten Teil der Ringvorlesung zum Thema Digitalisierung ging es darum, wie Big Data unsere Privatsphäre beeinflusst.
Algorithmen machen Daten erst nutzbar
2012 wurden weltweit online ungefähr 2,8 Zettabyte Daten generiert. Zum Vergleich: Ungefähr so groß wäre auch ein 350 Millionen Jahre dauerndes HD-Video. Bis 2020 wird die Datenmenge noch einmal um das 50-Fache wachsen, schätzen Experten. Diese Informationen werden erst durch geschickte Algorithmen nutzbar. Mock nannte als Beispiel das Erfolgsrezept von Amazon: Kauft ein Kunde dort ein Produkt wie Rasierschaum, empfiehlt ihm die Webseite einen weiteren Artikel, der ihn interessieren könnte – etwa Rasierklingen. Mit solchen Algorithmen, Collaborative Filtering genannt, erziele das online-Versandhaus rund 30 Prozent seines Umsatzes, so Mock. Auf Basis von Daten und Statistiken lassen sich auch Trends vorhersagen – Beispiel Predictive Policing: In den USA nutzen Polizisten eine Software, die sie mit Daten von Straftaten aus vergangenen Jahren füttern, also Ort, Zeit und Art des Delikts. Das Programm kann aus dieser Datenbank vorhersagen, wo wahrscheinlich ein Einbruch geschehen wird. Dort könnten dann vorbeugend Streifenwagen hingeschickt werden. In Deutschland ist das nicht erlaubt. Prof. Dr. Bettina Kühbeck beleuchtete am Donnerstag die rechtlichen Grenzen von Big Data. Die Juristin machte etwa deutlich: „Jeder hat ein Recht darauf zu wissen, ob ein Unternehmen beispielsweise personenbezogenen Daten gespeichert hat. Und man kann sie löschen lassen, zumindest in Deutschland.“ Im Internet ist die Lage komplizierter. Hier kann man sich nicht auf das nationale Recht berufen. Um das Datenschutzrecht wenigstens EU-weit zu vereinheitlichen, hat die Europäische Union eine Datenschutz-Grundverordnung beschlossen. Sie wird 2018 in Kraft treten – und dann teilweise deutsche Datenschutzgesetze nichtig machen.
Datenschutz per Gesetz oder durch persönliche Entscheidung?
Gesetze seien aber nur die eine Sache, meinte Kühbeck: „Die Bürger geben ihre Daten freiwillig her. Wir werden daran gewöhnt, unsere personenbezogenen Daten preiszugeben.“ Sei es in Sozialen Medien oder für Rabattkarten. Inwieweit ist also der Staat gefordert, unsere Daten zu schützen? Man müsse dem Menschen die Entscheidung selbst überlassen, wo er seine Daten preisgeben will, so Kühbeck. Voraussetzung dafür sei aber, dass die Menschen besser über die Gesetze und Möglichkeiten von Unternehmen aufgeklärt würden. Über die Rolle des Menschen in der digitalen Datenwelt wird es auch in den
weiteren Terminen der Ringvorlesung gehen. Die Pressemitteilung als pdf finden Sie
hier.