Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) hat große Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben. Eine FAQ-Seite zum Coronavirus bieten unter anderem das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie das Bundesministerium für Gesundheit in Deutsch und Englisch an.
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat darüber hinaus eine FAQ-Seite „Grundlegendes zum Hochschulbetrieb, zur Forschung und zum kulturellen Leben“ erstellt.
Die Anlaufstellen des Studierenden-Service-Zentrums, des International Office, der Zentralen Studienberatung / Karriereservice, der Weiterbildungsakademie, des IT-Help Desk und der Fakultäten haben geöffnet und bieten auch Beratung über Telefon und E-Mail an.
Telefonnummern zur Tele-Beratung sowie E-Mailadressen der Beratungsangebote sind unter dem Punkt „Service und Beratung“ zu finden.
Der IT-Helpdesk bietet inzwischen ein papierloses Verfahren für Nutzerzertifikate an.
Auch der Familienservice der Hochschule möchte in dieser schwierigen Zeit alle Hochschulangehörigen mit Familienaufgaben (Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen) bestmöglich unterstützen. Weitere Infos dazu finden Sie unter Familie in der Hochschule.
Nachfolgend finden Sie die aktuellsten Informationen zur Corona-Lage an der Hochschule Landshut
6. Änderungssatzung der Corona-Satzung vom 10.01.2022
Corona-Pandemie: Rahmenkonzept für Hochschulen
Maskenbestimmungen ab 23. Mai
Stand 23. Mai 2022
In den Innen- und Begegnungsbereichen der Hochschule ist das Tragen einer Maske für Hochschulangehörige, Besucherinnen und Besucher nicht mehr verpflichtend. Wir empfehlen aber weiterhin, in den Innen- und Begegnungsbereichen eine FFP-2-Maske oder medizinische Maske zu tragen. Auch empfehlen wir - nach Möglichkeit - einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren.
Im Übrigen bitten wir Folgendes zu berücksichtigen: Es gilt weiterhin ein Zugangsverbot für positiv Getestete sowie Personen, bei denen Erkrankungszeichen vorliegen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen. Auch die Hygieneschutzregeln gelten unverändert fort. Dazu gehören insbesondere die persönliche Hygiene (Händewaschen, Niesen in die Armbeuge, etc.) sowie das regelmäßige Lüften von Räumen und das Reinigen gemeinsam genutzter Gerätschaften
Wegfall 3G-Kontrollen
Seit Anfang April entfallen an der Hochschule die 3G-Kontrollen.
Aktuelle Coronazahlen
Erweiterte Maskenpflicht bei Inzidenz-Wert über 35 Neuinfektionen
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Sitzung des Corona-Gipfels am 14.10.2020 in Berlin und der Bayerischen Kabinettssitzung am 15.10.2020 weisen wir darauf hin, dass für Hochschulen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz über 35 Neuinfektionen eine Maskenpflicht nicht nur in den Verkehrsflächen, sondern auch in den Lehrräumen am Platz gilt; dies gilt auch für Dozierende, sofern sich diese nicht unmittelbar am Platz hinter einer Plexiglasscheibe aufhalten.
Landshut (Stadt): (PNP Ticker)
Dingolfing-Landau: (PNP Ticker)
Straubing (Stadt): (PNP Ticker)
Passau (Landkreis): (PNP Ticker)
Tirschenreuth: (RKI Dashboard)
Aktuell besteht eine Maskenpflicht an der Hochschule Landshut und für die Lehrräume der Hochschulstandorte Dingolfing, Straubing, Hauzenberg, Ruhstorf und Tirschenreuth besteht.
Abstand zwischen den Tischen
Die Vorlesungs-, Rechner- und Laborräume vom Gebäudemanagement wurden so bestuhlt, dass ein Sicherheitsabstand von 1,80 Meter in alle Richtungen eingehalten wird. Die Anordnung der Bestuhlung darf nur in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit verändert werden. Wir weisen nochmals daraufhin, dass eine eigenständige Veränderung der Bestuhlung strikt untersagt ist.
Betretungsverbot bei Besuch in internationalen Risikogebieten
Das Betretungsverbot für das Hochschulgelände gemäß Ziff. 1 b) Nr. 4 des Hygienekonzepts der Hochschule Landshut bezieht sich nur auf Personen, die sich in internationalen Risikogebieten aufgehalten haben.
Covid-Erkrankung melden
Bei Feststellung einer Covid-19-Erkrankung werden die erforderlichen Maßnahmen von den betreffenden Gesundheitsämtern ausgesprochen; dies betrifft auch etwaige Quarantänemaßnahmen gegenüber Kontaktpersonen. Unabhängig hiervon bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren, sofern Sie auf das Coronavirus positiv getestet wurden. Hierfür steht Ihnen die zentrale Mail-Adresse Arbeitssicherheit(at)haw-landshut.de zur Verfügung. Von hier aus werden die nächsten Schritte veranlasst.
Akademische Abschlussfeier
Die akademische Abschlussfeier 2020 kann leider nicht wie geplant stattfinden. Die Veranstaltung wird auf Herbst 2021 verschoben. Im kommenden Jahr werden somit voraussichtlich zwei akademische Abschlussfeiern stattfinden: zunächst jene für die diesjährige Kohorte und im Anschluss die reguläre Feier der Kohorte des nächsten Jahres. Wir hoffen, den Absolvent*innen im Jahr 2021 wieder eine unvergessliche Veranstaltung bieten zu können, die den erfolgreichen Abschluss des Studiums angemessen würdigt.
Service und Beratung
Angebote der Zentralen Studienberatung und des Studierenden-Service-Zentrums
https://www.haw-landshut.de/aktuelles/studieninfo.html
Anlaufstelle für International Students
https://www.haw-landshut.de/studium/service-und-beratung/international-office.html
Ansprechpersonen bei allgemeinen Fragen zum Studium
https://www.haw-landshut.de/studium/service-und-beratung.html
Anlaufstelle bei fachspezifischen Fragen
https://www.haw-landshut.de/studium/vor-dem-studium/studienberatung/studienfachberatung.html
Ansprechpersonen bei Fragen zur Modul- und Fächereinschreibung
https://www.haw-landshut.de/hochschule/fakultaeten.html
Informationen zur Bibliothek
Die Bibliothek informiert auf ihrer Homepage über aktuelle Neuigkeiten.
Corona-Informationen Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
Stand 20.11.2021
Auch beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz schlagen im Hinblick auf die Corona-Auswirkungen einige Fragen auf. Die wichtigsten Antworten sind nun in einer FAQ-Liste zusammengefasst worden.
Weitere Informationen veröffentlicht das Studentenwerk unter www.stwno.de/corona.
Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Die Überbrückungshilfe kann seit 20. November 2020 ausschließlich online beantragt werden. Für jeden Monat muss ein eigener Antrag gestellt werden.
Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Was ist neu gegenüber der ersten Auflage der Überbrückungshilfe?
Es gibt mehrere Verbesserungen für die Studierenden:
- Wenn die pandemiebedingte Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses nicht erbracht werden bzw. schriftlich dokumentiert werden kann, reicht neu auch eine Selbsterklärung, aus der sich Grund und Umstände der Kündigung ergeben.
- Wenn die geforderten zwei schriftlichen Ablehnungen von mindestens zwei Stellenbewerbungen nicht erbracht werden können, reicht neu auch eine Selbsterklärung zu erfolglosen Bewerbungen und deren Ablehnung
- Es müssen nunmehr noch die Kontoauszüge vom Vormonat sowie vom laufenden Monat bis zum Vortag der Antragstellung hochgeladen werden.
- Es müssen nur noch die Kontoauszüge für die Konten hochgeladen werden, auf die kurzfristig zugegriffen werden kann.
Alle weiteren Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf der Internetseite des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz unter https://www.stwno.de/de/beratung/geld-im-studium/ueberbrueckungshilfe sowie auf www.instagram.com/stw_niederbayern_oberpfalz
Fragen zur Überbrückungshilfe richten Sie bitte ausschließlich an:
Für allgemeine Fragen zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende(at)bmbf.bund.de
Für konkrete Fragen zu Ihrem Antrag: ueberbrueckungshilfe-studierende(at)stwno.de
Verlängerung des zinsfreien Kfw-Studienkredits bis Ende 2021
Studierende können ab dem ersten Semester zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten den KfW-Studienkredit beantragen. Die Sozialberatung des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz ist Vertriebspartner der KfW, so dass Sie Ihren Vertrag zum KfW-Studienkredit bei Ihrem Sozialberater/Ihrer Sozialberaterin vor Ort abschließen können.
Studierende in Deutschland konnten den KfW-Studienkredit vorübergehend bis zum 31.03.2021 zum Zinssatz von 0 % erhalten. Dieser neue Zinssatz alle Auszahlungen aus dem Kredit wurde bis zum 31.12.2021 verlängert.
Weitere Informationen:
https://www.stwno.de/de/beratung/geld-im-studium/darlehen-kredite/kfw-studienkredit
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Finanzierungsangebote/KfW-Studienkredit-(174)/
Informationen der Studierendenvertretung
Auch die StuV kommuniziert auf ihrer Website regelmäßig Corona-Updates.
Umgang mit der psychischen Belastung während der Corona-Krise
Wichtige Hygienemaßnahmen
Um sich vor einer Ansteckung (Coronavirus) zu schützen, sollten unbedingt folgende allgemeine Hygienevorschriften eingehalten werden, die auch auf der Infektionsschutzseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu finden sind:
- immer gründlich Händewaschen
- auf das Händeschütteln verzichten
- beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen halten und sich wegdrehen
- in ein Einwegtaschentuch niesen, dieses nur einmal verwenden und anschließend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen
- nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen
- ist kein Taschentuch griffbereit, beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und sich ebenfalls dabei von anderen Personen abwenden
- bei hochansteckenden Infektionen vor einem Arztbesuch die Praxis telefonisch informieren, damit entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden können
Einen audiovisuellen Guide zu geeigneten Hygienemaßnahmen bietet die World Health Organisation auf ihrer Website.
Bei Infektion mit dem Coronavirus (2019-nCoV)
Sollte bei einem Hochschulangehörigen das Coronavirus festgestellt werden, bitten wir um Meldung an Arbeitssicherheit(at)haw-landshut.de.