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Finanzierung

Um ein Praktikum im Ausland finanzieren zu können, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die im International Office beantragt werden können.

Bitte melden Sie sich für die Beantragung von Finanzierungen über unser Mobilitätssystem Mobility Online an:

Praktikum Erasmus+

Praktikum Weltweit

Bewerbungsfristen:
für das Wintersemester:    15. Juni
für das Sommersemester: 15. Januar

Sie bekommen danach eine Bestätigungsmail zugesandt. Bitte nutzen Sie den Link in der Mail um die notwendigen Dokumente einzureichen. Folgende Unterlagen werden im System hochgeladen:

  • Lebenslauf und Motivationsschreiben
  • Praktikumsvertrag
  • Traineeship Agreement für Praktika (nur bei Erasmusförderung)

Finanzielle Förderungen - Beantragung beim International Office

Studierende haben die Möglichkeit, sich für ein Praktikum im Ausland finanziell unterstützen zu lassen.

Das Wichtigste zur ERASMUS Förderung auf einen Blick:

  • Mindestdauer Praktikum 60 Tage und Vollzeit
  • Förderung in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) für jeweils 12 Monate möglich
  • die 12 Monate müssen nicht am Stück absolviert werden und können sich aus ERASMUS+ Studium und Praktikum zusammensetzen
  • das Praktikum sollte in einem sinnvollen fachlichen Zusammenhang zu Ihrem Studium stehen.
  • Gefördert werden können Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika.
  • ERASMUS+ Stipendium/Mobilitätszuschuss: Die monatliche Förderung über ERASMUS+ erfolgt über Ländersätze mit drei Ländergruppen.

Programmländer

  • Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden          
    • Monatlich 750€
  • Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
    • Monatlich 690€
  • Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
    • Monatlich 640€   

Ein absolviertes Praktikum unter Erasmus+ kann im Diploma Supplement aufgeführt werden. Bitte beantragen Sie dies im Studierendenservice der Hochschule Landshut.

Förderdauer und Auszahlung

Die Auszahlung der Förderung (taggenaue Abrechnung nach Abschluss der Mobilität) erfolgt in 2 Raten. Die erste Rate wird vor Praktikumsbeginn ausgezahlt, die zweite Rate wird nach Einreichung aller notwendigen Dokumenten (bspw. Erfahrungsbericht) ausgezahlt.

Die teilnehmenden Studierenden werden über die genauen Auszahlungsmodalitäten sowie weitere Förderbedingungen mit ihrem Grant Agreement (=Fördervereinbarung) informiert.

Die Mindestdauer für einen Erasmus+ Praktikumsaufenthalt beträgt 2 Monate (= 60 Tage). Bei Unterschreiten der Mindestdauer erlischt der komplette Anspruch auf die Förderung. Im Fall von Abbrüchen aufgrund von Krankheit ist ein Nachweis (= ärztliches Attest) einzureichen. In diesem Fall kann auch bei Unterschreitung der Mindestdauer der Anteil der tatsächlich im Ausland zum Studium verbrachten Tage behalten werden und nur die zu viel gezahlten Beträge müssen zurückgezahlt werden.

Möglichkeiten von Zusatzförderungen:

  • Zusatzförderung für nachhaltiges Reisen (Green Travel Top Up)

Teilnehmende Studierende können pro Mobilität ein einmaliges Top-Up von 50€ für nachhaltiges Reisen erhalten. Zudem haben sie die Möglichkeit bis zu 4 zusätzliche Reisetage als Aufenthaltstage geltend zu machen.„Green Travel“ ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise folgende Verkehrsmittel genutzt werden (Nachweis erforderlich!): Bus, Fahrgemeinschaft im Auto, Zug, andere nachhaltige Transportmittel (z.B. zu Fuß)

  • Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Social Top Up)

Teilnehmende Studierende, auf die mindestens eines der im folgenden beschriebenen Förderfähigkeitskriterien zutrifft, können eine Zusatzförderung von 250€/ Monat für Soziale Teilhabe (Social TOP- UP) erhalten:

Erwerbstätige Studierende:

Als Erwerbstätig gelten Studierende, die erwerbstätig sind, um sich damit den Lebensunterhalt bzw. das Studium zu finanzieren.

Erwerbstätige Studierende müssen für die Durchführung des Auslandsaufenthaltes eine Arbeite aufgeben, in der sie im Zeitraum von 12 Monaten vor Antritt des Auslandssemesters mindestens durchgängig 6 Monate gearbeitet und monatlich zwischen 450€ und 850€ netto durchschnittlich verdient haben.

Von der Erwerbstätigkeit ausgenommen sind i.d.R. tötigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden, Pflichtpraktika und duale / berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.

Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus:

  • Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Universität, Hoch- oder Fachhochschule, Berufsakademie in Deutschland oder im Ausland.

Studierende mit Kind/ern:

  • Mindestens ein eigenes Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Eine Förderung ist auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners möglich; eine Doppelförderung des Kinds ist auszuschließen 

Studierende mit chronischer Erkrankung:

  • Es besteht eine chronische Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland verursacht.

Studierende mit Behinderung:

  • Es besteht eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr.

Realkostenförderung (ab Projekt 2022)

Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kindern können Realkosten geltend machen.

Hierfür isst eine Beantragung bei der Nationalagentur DAAD erforderlich. Der entsprechende Link zur Website des DAAD wird an dieser Stelle veröffentlicht, sobald er verfügbar ist.

Studierende der Zelgruppe haben die Möglichkeit im Rahmen dieses Antrages eine Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität bis zu 15.000 Euro por Semester zu beantragen.

Da für einen solchen Antrag verschiedene Nachweise erbracht werden müssen und die Bearbeitungszeit in der Regel mehrere Monate beträgt, sollten sich interessierte Studierende frühzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung um einen Erasmus+ Platz) beim International Office melden.

Studierende, deren Auslandsstudium oder -praktikum nicht durch das ERASMUS-Programm abgedeckt werden kann, haben die Möglichkeit einen PROMOS-Antrag zu stellen. Mit diesem Programm können Studien- und Praxisaufenthalte sowie Kurzaufenthalte wie Sprachkurse und Summer Schools von Studierenden durch Teilstipendien, Reisekosten- und Kursgebührenpauschalen weltweit gefördert werden.

PROMOS-Anträge für ein Auslandspraktikum können über Mobility Online gestellt werden.

Zur Förderung der Internationalisierung der bayerischen Hochschulen und der Mobilität der Studierenden hat das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBKWK) Fördermittel für Auslandspraktikum und Auslandsstudium zur Verfügung gestellt, die auf Antrag  von Outgoings (alternativ zu PROMOS oder ERASMUS) oder ausländischen Studierenden (Incomings) gewährt werden können.

Die jeweilige Förderung ist abhängig von der jährlich zur Verfügung gestellten Gesamtfördersumme an die Hochschule Landshut und kann daher stark variieren.

Den Antrag stellen Sie bitte über Mobility Online.

Die Auswahl für die Stipendien, die an der Hochschule direkt verwaltet werden (ERASMUS/PROMOS/StaMi) findet unter Einhaltung folgender Grundsätze statt:

  • transparentes Bewerbungsverfahren
  • qualitatives Auswahlverfahren (Auswahlgremium HS Leitung und IO)
  • Information und Beratung zu Beantragung und möglichen Förderhöhen
  • diskriminierungsfreie Auswahl (im Sinne des AGG). ERASMUS+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum ERASMUS+ Programm erleichtert.
  • Auswahl auf Basis folgender sachlicher, leistungsbezogener Kriterien:
    • Studienleistung und -fortschritt
    • Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts
    • Sprachkenntnisse
    • nur bei ERASMUS: Durchführung eines verpflichtenden ONLINE Sprachtest
    • nur bei StaMi - Anträgen: jährliches Einkommen (inkl. Unterhalt der Eltern) im Durchschnitt max. 15.000 Euro vor dem Aufenthalt
  • zeitnahe Information über die Entscheidung (i. d. Regel im SS im Februar und im WS Anfang August)

Alle Geförderten sind verpflichtet direkt nach Abschluss der Maßnahme einen mindestens 1-seitigen Bericht im International Office abzugeben.

Die ERASMUS+ Teilnehmer erhalten zusätzlich am Ende des Auslandsaufenthalts einen ONLINE Link vom DAAD. Bitte beachten Sie, dass die Berichte erstellt werden müssen, um die Gesamtförderung zu erhalten!

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne im International Office.

Das Bewerbungsportal ist ein Dialogsystem. Die bereits erledigten Schritte erscheinen als grüne Kästchen, die nächsten zu erledigenden Schritte sind durch rote Kästchen gekennzeichnet. Wenn Sie in Ihrem Bewerbungsworkflow nicht weiterkommen, bedeutet das, dass Sie hier auf eine Antwort des International Office warten müssen. Diese erfolgt entweder direkt im Portal oder per E-Mail. Sobald das entsprechende Kästchen auf „grün“ gesetzt wurde, können Sie an Ihrem Workflow weiterarbeiten. Nach der Dateneingabe müssen Sie diese durch klicken des Button „Neuanlage durchführen“ bestätigen. Dokumente, die Sie hochladen, müssen im pdf-Format vorliegen. 

Nach der online Beantragung und vor dem ERASMUS+ Aufenthalt

Vom International Office erhalten Sie NACH der Beantragung automatisch das Erasmus+ Learning Agreeement Student Mobility for Traineeships, sowie ein Formular für die Bestätigung einer Auslandskrankenversicherung und einen Link zum sprachtest (OLS). Im Anschluss daran wird ein Grant Agreement über die Förderung ausgestellt.

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  • Erstellen Sie das ERASMUS+ Learning Agreement for Traineeships (TA) in Mobility Online, drucken es aus und lassen es von Ihrem Praktikumsvorgesetzten im Zielland unterschreiben. Laden Sie es danach bitte wieder in das System hoch. Anschließend wird das TA vom International Office unterschrieben und freigegeben.
  • Laden Sie den Versicherungsnachweis in Mobility Online hoch
  • Im Falle eines Anspruchs auf Top-Ups (z.B. Schwerbehinderung, Green Travel), füllen Sie bitte zusätzlich die ehrenwörtliche Erklärung für Top-Ups aus und laden diese zusammen mit den entsprechenden Nachweisen ins System hoch
  • Bei erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie von uns über das System den ERASMUS Zuwendungsvertrag (Grant Agreement). Unterschreiben Sie das Grant Agreement, laden dieses in Mobility Online hoch und geben es zusätzlich im Original im International Office ab.

Nach Beendigung des ERASMUS+ Praktikums

Nach Ende Ihres Auslandspraktikums müssen Sie innerhalb von 4 Wochen folgende Unterlagen, die Ihnen über Mobility Online zur Verfügung gestellt werden, bearbeiten und einreichen:

  • Traineeship Agreement (after the mobility)
  • Online Fragebogen Erasmus
  • einen schriftlichen Erfahrungsbericht

Die Informationen erhalten Sie spätestens 2-4 Wochen vor Ende des Auslandsaufenthaltes.

Bitte beachten Sie, dass Studierende eine ERASMUS+ Förderung maximal 12 Monate pro Studienabschnitt (Bachelor / Master) für ein Studium/Praktikum erhalten können.

Finanzielle Förderungen, die anderweitig beantragt werden können

Wichtig: Auch wenn in Deutschland kein Anspruch auf BAföG besteht, ist eine finanzielle Unterstützung für ein mindestens 12-wöchiges Pflichtpraktikum im Ausland eventuell möglich, da für das Ausland andere Richtlinien gelten.

Der Antrag sollte sechs Monate vor Praktikumsbeginn gestellt werden.

Programminitiative HAW.International

Programmziel

Das praxisorientierte Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen (HAW/FH) ist in Deutschland und in der Welt hoch angesehen. Der DAAD unterstützt die Studierenden von HAW/FH bei ihren Auslandsaufenthalten und die Hochschulen bei Kooperationsprojekten mit internationalen Partnern. Mehr Informationen über die gesamte Programminitiative HAW.International unter www.daad.de/HAW.

Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH erhalten in diesem Programm Stipendien für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums oder der Abschlussarbeit.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bewerben: Weitere Informationen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Studienaufenthalte und Aufenthalte im Rahmen einer Abschlussarbeit im Ausland.

Bewerbungsfristen

30.06. für Stipendienbeginn zwischen November und Februar 
31.10 für Stipendienbeginn zwischen März und Juni
01.03 für Stipendienbeginn zwischen Juli und Oktober

Dauer der Förderung

Die Dauer der Förderung variiert nach Art des Aufenthalts:

  • Studienaufenthalte 3 bis 6 Monate
  • Aufenthalte im Rahmen von Abschlussarbeiten 1 bis 6 Monate.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate,
  • Reisekostenzuschuss, dessen Höhe je nach Gastland variiert,
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung,
  • bei Studienaufenthalten: Zuschuss zu gegebenenfalls anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze (abhängig vom Zielland),
  • bei Abschlussarbeiten: Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen.

Das 2001 gestartete Carlo-Schmid-Programm fördert Praktikumsaufenthalte bei Internationalen Organisationen, EU-Institutionen und ausgewählten NGOs. Es macht hoch qualifizierte Studierende und Graduierte mit den Arbeitsweisen im internationalen Verwaltungsbereich bekannt und verbessert damit ihre Chancen für eine dortige spätere Tätigkeit. Fortbildungsseminare begleiten das Praktikum.

Das Carlo-Schmid-Programm wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst e.V. (DAAD) in Zusammenarbeit mit der Studienstiftung des deutschen Volkes und der Stiftung Mercator durchgeführt. Es wird überwiegen aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert.

Das Programm richtet sich an deutsche Studierende und Graduierte aller wissenschaftlichen Disziplinen. Die Studierenden sollten sich während ihres Studiums bereits mit internationalen Themen auseinandergesetzt haben.

Die Stipendienleistungen umfassen länderspezifische monatliche Stipendienraten, länderspezifische Reisekostenpauschalen sowie eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Programmlinie A: Bewerbung mit vorliegender Praktikumszusage

Diese Programmlinie richtet sich an Interessierte, die sich eigenständig um ein Vollzeitpraktikum beworben haben, und zwar bei einer EU-Institution, im UN-System, in den Bretton Woods-Organisationen, bei NATO, OSZE oder bei einer der folgenden Nichtregierungsorganisationen.

Gefördert werden Praktika mit einer Dauer zwischen drei und sechs Monaten.

Programmlinie B: Bewerbung auf spezifische Praktikumsangebote des DAAD

Interessierte können sich auf ein oder zwei der ausgeschriebenen Praktikumsangebote bewerben.

Gefördert werden Praktika mit einer Dauer zwischen vier und zehn Monaten.

In der Kurzübersicht finden Sie eine Auflistung der aktuell ausgeschriebenen Praktikumsangebote der Programmlinie B.
 

Weitere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen, dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren (benötigte Unterlagen, Bewerbungsfristen etc.) beider Programmlinien finden Sie auf der Website des DAAD (Bewerbungen sind ausschließlich online über die Stipendiendatenbank des DAAD möglich) und der Studienstiftung des deutschen Volkes.

Der DAAD ist die Organisation in Deutschland, die die meisten Stipendien vergibt.

Voraussetzung sind ein Auslandsaufenthalt im Hauptstudium sowie überdurchschnittlich gute Noten. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen auf der Seite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes bzw. unter der Stipendiendatenbank mit über 200 Programmen:

www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendiendatenbank/

Gefördert werden Praktika in High-Tech Start-Up-Unternehmen in Israel, die durch die AHK vermittelt wurden.

„New Kibbutz“ wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und vom
DAAD in Kooperation mit der Deutsch-Israelischen Industrie- und Handelskammer (AHK) und der
israelischen Botschaft in Berlin durchgeführt.

Hier gehts zur Programmausschreibung: New Kibbutz: Praktika in israelischen Start-Ups - DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst