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Auslandsversicherung und Einreise

Auslands(zusatz)versicherungen

Private Auslands(zusatz)versicherungen - was man bei der Wahl seiner Versicherung beachten sollte:

Es gibt zahlreiche Anbieter für Auslandszusatzversicherungen, Auslandskrankenversicherungen, spezielle Auslandsversicherungen für Studierenden im Auslandssemester oder Auslandspraktikum.

Oft sind die Gebühren sehr unterschiedlich. Sie variieren zudem von Versicherung zu Versicherung mit der Vertragsdauer und mit dem Alter der Versicherungsnehmer. Fast immer heißt es: ambulante Heilbehandlung beim Arzt, ärztlich verordnete Medikamente, schmerzstillende Zahnbehandlung, ärztlich verordnete Hilfsmittel nach Unfall etc. werden übernommen. Dennoch: im Kleingedruckten sind die Unterschiede sehr groß. Jeder sollte sich, neben den beworbenen vertraglichen Leistungen auch über die Leistungsgrenzen, bzw. Leistungsausschlüsse informieren.

DAAD Versicherung für Deutsche im Ausland
Praktikanten, Studierende, Wissenschaftler sowie deren Lebenspartner und Kinder Angehöriger deutscher Hochschulen, die

  • ein Praktikum im Ausland machen oder
  • im Ausland studieren oder promovieren oder
  • im Ausland lehren oder forschen

und

  • eine Förderung aus Programmen des DAAD (z.B. PROMOS) erhalten oder
  • eine Förderung aus Programmen der Europäischen Union (z.B. Erasmus+) erhalten oder
  • von einer Partnerorganisation des DAAD vermittelt und betreut werden


haben die Möglichkeit, zu sehr günstigen Konditionen an einer Gruppenversicherung teilzunehmen, die Krankenversicherung, Privathaftpflicht- und Unfallversicherung umfasst und die Leistungen mit einschließt, die oftmals von privaten Versicherungen ausgeschlossen werden. Mehr Infos hier.
 

    Einreise

    • Informationen zur Einreise für EU- und nicht EU-Bürger erhalten Sie hier.
    • Für Praktikantinnen und Praktikanten ist im Rahmen des Erasmus+ Programms für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) erforderlich. Weitere Informationen zu Visabestimmungen für das Vereinigte Königreich hier.
    • Nach Ankunft im Gastland sind in der Regel gewisse Anmeldeformalitäten zu beachten, die zumeist auch EU-Bürger in EU-Ländern betreffen (z.B. Anmeldung des Wohnsitzes, Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung). Informationen hierzu erhalten Sie von den Gasthochschulen.
    • Bitte informieren Sie sich über aktuelle Einreisebestimmungen für das jeweilige Gastland beim Auswärtigen Amt