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Forschungsethik

ist von zentraler Bedeutung für alle Forschungsvorhaben in der Sozialen Arbeit. Sie stellt sicher, dass Forschung ethisch und verantwortungsbewusst ist, schützt Rechte und das Wohlbefinden der Menschen, welche an unseren Studien teilnehmen.

Durch die Einhaltung ethischer Grundsätze gewährleisten wir Integrität, Transparenz und Vertrauen in unsere Forschungsergebnisse. Zudem stärkt Forschungsethik die Glaubwürdigkeit unseres Berufsfeldes und sichert die Qualität unserer Arbeit, während sie gleichzeitig sicherstellt, dass wir die Bedürfnisse und Werte der Gemeinschaften, mit denen wir arbeiten, respektieren.

Steine aus dem Spiel Scrabble formen die Worte Integerity, Ethics und Code

Forschungsethik

Bevor in durch Drittmittel geförderten Forschungsprojekten empirische Daten am und mit Menschen erhoben werden, müssen heute Ethikanträge in Ethikkommissionen gestellt werden. Ethikkommissionen prüfen und bewerten ethische und rechtliche Aspekte der Forschungsvorhaben. Ziel ist es, alle Rechte von Menschen im Forschungsprozess zu gewährleisten. Nur mit einem positiven Ethikvotum einer Kommission kann man heute Fördermittel erhalten. Auch für die Publikation in Fachzeitschriften werden zunehmend Ethikvoten gefordert.   

Das heißt für unsere Fakultät:

  • Alle Qualifikationsarbeiten mit empirischen Anteilen sollten sich einer forschungsethischen Selbstprüfung unterziehen.
  • Alle Qualifikationsarbeiten sollten dokumentieren, welche präventiven Maßnahmen eingeleitet wurden, um mögliche Gefährdungen und Risiken für Menschen im Forschungsprozess auszuschließen.


Die nachfolgenden Informationen helfen bei der forschungsethischen Selbstprüfung!  

Die gemeinsame Ethikkommission der Hochschulen Bayerns beurteilt vorgelegte Forschungsvorhaben von Angehörigen der bayerischen Hochschulen. Die Ethikkommission prüft und gibt dabei gemäß der aktuellen Satzung eine Stellungnahme zu ethischen Aspekten geplanter Forschungsvorhaben ab. Die Verantwortung des verantwortlichen Forschers/der verantwortlichen Forscherin bleibt unberührt. Jeder Antrag wird von mindestens zwei unabhängigen Experten begutachtet und bewertet. Die finale Stellungnahme wird in einer regelmäßig stattfindenden Sitzung mit dem Leitungsgremium beschlossen.

Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage der GEHBa.

Der Forschungsethikkodex der DGSA wurde in den Jahren 2019 und 2020 unter Beteiligung vieler Akteuren und Akteurinnen entwickelt. Insbesondere die Teilnehmenden der Sektion Forschung und der Fachgruppe Ethik, die Mitglieder der Forschungsethikkommission sowie die Sprecher und Sprecherinnen der Sektionen und Fachgruppen der DGSA haben ihre Expertise eingebracht. Dieser Prozess wurde vom Vorstand der DGSA koordiniert.

Der vorliegende Forschungsethikkodex der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) formuliert zentrale wissenschaftliche Standards und forschungsethische Prinzipien für Forschung der Sozialen Arbeit. Er zielt darauf ab, Orientierung für die Gestaltung der Rahmenbedingungen von Forschung und – im Sinne einer Selbstverpflichtung – für die Konzeption sowie die forschungspraktische Durchführung von Studien zu geben.

Er soll forschungsethische Reflexionen, Evaluationen und Lernprozesse anregen und gut begründete Entscheidungen unterstützen, die stets projektbezogen zu treffen und so weit wie möglich transparent zu machen sind.

In diesem Sinne adressiert der Forschungsethikkodex sowohl Forschende in unterschiedlichen Positionen und Kontexten als auch Zuwendungsgebender, Hochschulleitungen, Studierende und Personen, die sich in unterschiedlicher Weise an Studien beteiligen oder von der Durchführung einer Studie betroffen sind.

Der Forschungsethikkodex bildet zudem die Arbeitsgrundlage der Forschungsethikkommission der DGSA, die auf Antrag forschungsethische Gutachten erstellt, wenn diese für die Beantragung eines Forschungsprojektesoder forschungsbezogene Publikationen benötigt werden.

Dabei prüft die Kommission, ob der jeweilige Antrag forschungsethischen Mindeststandards genügt oder ob Bedenken bestehen. Die Prüfung von Forschungsvorhaben durch die Forschungsethikkommission entlastet Forschende nicht davon, im Verlauf des Forschungsprozesses auftretende ethische Konflikte sensibel wahrzunehmen und ihnen angemessen zu begegnen. Kollegiale Beratung kann die Auseinandersetzung mit forschungsethischen Fragen unterstützen.

Weitere Informationen zum Thema Forschungsethik und der Forschungsethikkommission der DGSA finden Sie auf deren Homepage der DGSA.

Dieser Fragebogen dient der forschungsethischen Selbstprüfung vor der Durchführung empirischer Forschungsprojekte, die im Rahmen aller Qualifikationsarbeiten an der Fakultät Soziale Arbeit (Hausarbeiten, Forschungswerkstattberichte, BA-, MA-Arbeiten, Dissertationen u.a.) durchgeführt werden. Enthalten sind forschungsethische Minimalstandards, die im Interesse von Menschen eingehalten werden sollten, die an der Forschung als Proband oder Probandin, als Interviewpartner und Interviewpartnerin, Gruppendiskussionsteilnehmende usw. beteiligt sind. Die Standards dienen guter Forschung, d.h. auch der Einhaltung persönlicher Rechte u.a. auf Würde, Schutz und informationelle Selbstbestimmung. Der Bogen wurde von der fakultätsinternen AG Forschungsethik entwickelt, die Grundideen wurden einem vergleichbaren Bogen an der Hochschule Regensburg mit freundlicher Genehmigung entnommen.  

Fragebogen zur forschungsethischen Selbstprüfung

Die nachfolgenden forschungsethischen Prinzipien werden seit dem WiSe 2008/09 in verschiedenen Seminaren zum Thema Forschungsethik an der Fakultät Soziale Arbeit mit Studierenden erarbeitet und kontinuierlich weiterentwickelt. Die Prinzipien stellen das forschungsethische Selbstverständnis der Studiengänge an der Fakultät Soziale Arbeit dar.
Studierende und Lehrende verpflichten sich zur Einhaltung dieser Standards.
 

Forschungsethische Standards