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Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit (entsprechend Muster der (EU) 2018/1523)

Die Hochschule Landshut legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürger und Bürgerinnen sowie Nutzer und Nutzerinnen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.haw-landshut.de.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.03.2024 erstellt. Die letzte Überprüfung der Website fand am 13.02.2024 statt.

Diese Internetseite wurde im Rahmen des Website Relaunch Anfang 2024 einem Selbsttest unterzogen. Durchgeführt wurde der Test nach der Methode des BITV-Tests. Geprüft wurden in 98 Schritten alle Kriterien der digitalen Barrierefreiheit nach BITV/WCAG. Ggf. erforderliche Änderungen der Webseite wurden vorgenommen.

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  1. Nicht alle Videos haben Untertitel

 

Feedback und Kontaktangaben

Uns ist bewusst, dass trotz intensiver Bemühungen um Barrierefreiheit immer noch Raum für Verbesserungen bleibt. Sollten Sie also auf unseren Seiten auf etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen stoßen, senden Sie bitte eine E-Mail an pressestelle(at)haw-landshut.de mit einer Beschreibung, an welcher Stelle Ihnen die Barriere aufgefallen ist. Wir werden dann versuchen, eine andere Lösung anzubieten.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter pressestelle(at)haw-landshut.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig ist:

Hochschule für angewandte Wissenschaften
Abteilung Hochschulkomunikation
Am Lurzenhof 1
84036 Landshut
pressestelle@haw-landshut.de

 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

LINK ZUM ANTRAG

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.